Worum geht es und was sind die Spielregeln?
Grundsätzlich verlangt die Finanzverwaltung, dass die Rückerstattung der Stromkosten für das Dienstfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch noch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer genau und einfach zu messen.
Um die Ökologisierung des Fuhrparks nicht durch den administrativen Aufwand zu behindern, erlaubt die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 die Verwendung eines spezifischen CREG-Tarifs.
Es müssen jedoch einige Spielregeln eingehalten werden.
Eine dauerhafte Maßnahme
Ein Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert diese Maßnahme nun auf unbestimmte Zeit. Dies macht die Regelung dauerhaft.
Dadurch bist du nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Laden für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange kein Enddatum festgelegt ist.
Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, können dies jedoch weiterhin tun.
Mehr Info: "Laden zu Hause: pauschale Rückerstattung wird dauerhaft"
Unser Tipp
Erstelle noch heute eine Car Policy und füge diese als Anlage zum Arbeitsvertrag deiner Arbeitnehmer mit Dienstwagen hinzu.”Mehr lesen: Car Policy.
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Wie hoch ist die Pauschale im dritten Quartal 2026?
Die Höchstbeträge für das dritte Quartal 2026 können inzwischen berechnet werden.
| Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 | Vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 | |
| Flämische Region | 32,22 Eurocent/kWh | 31,91 Eurocent/kWh |
| Brüssel-Hauptstadtregion | 37,19 Eurocent/kWh | 35,55 Eurocent/kWh |
| Wallonische Region | 37,83 Eurocent/kWh | 36,36 Eurocent/kWh |
Diese Tarife sind die Höchstbeträge, die du anwenden darfst. Sie werden vierteljährlich angepasst.
Als Arbeitgeber bist du auch frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es empfiehlt sich jedoch, nachzusehen, was in deinem Sektor festgelegt ist.
Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt
Neben den oben genannten Pauschalen hast du auch die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif, der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im dritten Quartal darf dieser Tarif also nicht höher als 32,22 Eurocent pro kWh sein.
Du bist jedoch an diese Wahl für das gesamte Kalenderjahr gebunden.
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Quellen
- Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 betreffend die Rückerstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstwagens - pauschaler Höchstbetrag pro kWh - drittes Quartal 2025 - dauerhafte Anwendung
- Rundschreiben 2024/C/77 vom 5. Dezember 2024 über die Rückerstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstwagens
- Webseite CREG
- Rundschreiben 2025/C/14 über die Rückerstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstwagens – maximaler Festtarif pro kWh – zweites Quartal 2025