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Höherer Pauschalbetrag für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause im 3. Quartal 2026

Laden deine Arbeitnehmer ihren elektrischen Firmenwagen zu Hause auf? Du kannst diese Kosten zurückerstatten, ohne einen neuen geldwerten Vorteil zu erzeugen. Seit dem letzten Jahr erlaubt das Finanzamt diese Rückerstattung auf pauschaler Basis. Die Beträge werden im dritten Quartal 2026 steigen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Worum geht es und was sind die Spielregeln?  

Grundsätzlich verlangt die Finanzverwaltung, dass die Rückerstattung der Stromkosten für das Dienstfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch noch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer genau und einfach zu messen.

Um die Ökologisierung des Fuhrparks nicht durch den administrativen Aufwand zu behindern, erlaubt die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 die Verwendung eines spezifischen CREG-Tarifs.

Es müssen jedoch einige Spielregeln eingehalten werden.

Mehr lesen: ‘Pauschale Rückerstattung der Kosten für das Laden zu Hause: der Rundschreiben wurde veröffentlicht’

Eine dauerhafte Maßnahme

Ein Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert diese Maßnahme nun auf unbestimmte Zeit. Dies macht die Regelung dauerhaft.

Dadurch bist du nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Laden für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange kein Enddatum festgelegt ist.

Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, können dies jedoch weiterhin tun.

Mehr Info: "Laden zu Hause: pauschale Rückerstattung wird dauerhaft"

Unser Tipp
Erstelle noch heute eine Car Policy und füge diese als Anlage zum Arbeitsvertrag deiner Arbeitnehmer mit Dienstwagen hinzu.”

Mehr lesen:  Car Policy.
 Für weitere Informationen kannst du dich an deinen Rechtsberater wenden unter myHR@securex.be.

Wie hoch ist die Pauschale im dritten Quartal 2026?

Die Höchstbeträge für das dritte Quartal 2026 können inzwischen berechnet werden. 

  Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 Vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026
Flämische Region 32,22 Eurocent/kWh 31,91 Eurocent/kWh
Brüssel-Hauptstadtregion 37,19 Eurocent/kWh 35,55 Eurocent/kWh
Wallonische Region 37,83 Eurocent/kWh 36,36 Eurocent/kWh

Diese Tarife sind die Höchstbeträge, die du anwenden darfst. Sie werden vierteljährlich angepasst.

Als Arbeitgeber bist du auch frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es empfiehlt sich jedoch, nachzusehen, was in deinem Sektor festgelegt ist.

Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt

Neben den oben genannten Pauschalen hast du auch die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif, der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im dritten Quartal darf dieser Tarif also nicht höher als 32,22 Eurocent pro kWh sein.

Du bist jedoch an diese Wahl für das gesamte Kalenderjahr gebunden.

Was macht Securex für dich ?

Wir berechnen für dich automatisch den Betrag des Vorteils jeglicher Art im Zusammenhang mit der Überlassung eines elektrischen Dienstwagens.

Quellen