Solange Sie nicht die erforderlichen Schritte unternommen haben, muss der Steuervorabzug in Belgien bezahlt werden.
Was sind die Grundbedingungen, um den Status eines Grenzgängers zu erhalten?
Ein Grenzgänger ist ein Arbeitnehmer, der unabhängig von seiner Nationalität:
- Seinen einzigen ständigen Wohnsitz in der französischen Grenzregion hat
- Seine Erwerbstätigkeit in der belgischen Grenzregion ausübt
- Diese Tätigkeit nicht außerhalb der belgischen Grenzregion für mehr als dreißig Tage pro Kalenderjahr ausübt
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Jeder Arbeitnehmer, der vom Grenzgänger-Regime profitiert, ist ausschließlich in Frankreich steuerpflichtig (und nicht in seinem Beschäftigungsstaat, nämlich Belgien).
Es darf daher kein belgischer Steuervorabzug von den Vergütungen des Grenzgängers einbehalten werden.
Eine notwendige Formalität: die Bescheinigung 276 Front./Grens.
Um seine Qualität als Grenzgänger nachzuweisen, muss der Arbeitnehmer aus eigener Initiative das Formular 276 Front./Grens. (siehe im Anhang) in zwei Exemplaren ausfüllen und ausfüllen lassen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Arbeitnehmer bei diesem Verfahren zu unterstützen. Wenn diese Formalität nicht erfüllt ist, findet das vorteilhafte Grenzgänger-Regime keine Anwendung und die Vergütungen können in beiden Staaten (in Belgien UND in Frankreich) besteuert werden.
Schritt-für-Schritt-Verfahren: Wie füllt man dieses Dokument aus und lässt es ausfüllen?
- Der Arbeitnehmer füllt den Rahmen I des Formulars (in zwei Exemplaren) aus und übergibt Ihnen diese beiden Exemplare.
- Als Arbeitgeber füllen Sie den Rahmen II des Formulars aus und geben die beiden Exemplare an den Arbeitnehmer zurück.
- Der Arbeitnehmer übermittelt die beiden Exemplare an den Steuerinspektor, dem er in Frankreich unterliegt.
- Der französische Steuerinspektor füllt den Rahmen III des Formulars 276 aus. Er bestätigt damit, dass der Arbeitnehmer als Grenzgänger für die Anwendung der französischen Steuern betrachtet wird.
- Er übergibt dann das zweite Exemplar an den Arbeitnehmer.
- Schließlich muss der Arbeitnehmer Ihnen dieses Exemplar, seinem belgischen Arbeitgeber, übermitteln.
Bis wann muss dieses Formular eingereicht werden?
Das zweite Exemplar des Formulars 276 Front./Grens. (ordnungsgemäß von allen Parteien ausgefüllt) muss Ihnen vor der Zahlung der ersten Vergütung des Jahres 2026 übergeben werden.
Dies ist unbedingt erforderlich, damit der Mitarbeiter seinen Status als Grenzgänger behalten kann. Da dieser Status nicht automatisch verlängert wird, muss dieser Antrag jedes Jahr erneuert werden.
Was müssen Sie tun, während Sie auf das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular warten?
Auf Grundlage der Bescheinigung des französischen Steuerinspektors können Sie davon absehen, den Steuervorabzug einzubehalten und zu zahlen.
Solange der Arbeitnehmer Ihnen das ausgefüllte Formular nicht übergeben hat, muss der Steuervorabzug einbehalten und gezahlt werden, als ob es sich um einen Nicht-Grenzgänger handelt. Wenn die oben genannten Formalitäten nicht (noch) erfüllt sind, informieren Sie bitte Ihren Securex-Kundenberater. Das Finanzamt wird diesbezüglich systematische Kontrollen durchführen.
Was sind die weiteren zu erfüllenden Formalitäten?
Bescheinigung über die tatsächliche Belegung einer Wohnung und Erklärung über den Austritt aus der Grenzregion
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen sind die französischen Steuerbehörden nicht immer in der Lage, ausreichende Kontrollen durchzuführen.
Deshalb müssen Arbeitnehmer, die die Anwendung des Grenzgänger-Regimes beanspruchen, Ihnen jedes Jahr zusammen mit dem Formular 276 ein Dokument vorlegen, das die tatsächliche Belegung einer Wohnung in der französischen Grenzregion bescheinigt (Wasser-, Gas-, Stromrechnung…).
Die erforderlichen Dokumente für die Verwaltung bereithalten
Als Arbeitgeber müssen Sie der Verwaltung während des gesamten Jahres und an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeiten ausübt, die folgenden Dokumente zur Verfügung halten:
- Das Formular 276 Front./Grens. ordnungsgemäß ausgefüllt und von der französischen Verwaltung genehmigt
- Das Dokument, das die tatsächliche Belegung einer Wohnung in der französischen Grenzregion bescheinigt
- Eine Aufstellung der Tage, an denen der Arbeitnehmer die Grenzregion verlässt, mit Angabe des Grundes für jeden dieser Austritte
Die oben genannten Formalitäten sind nicht (noch) erfüllt?
In diesem Fall informieren Sie bitte Ihren Securex-Kundenberater. Solange Sie das zweite Exemplar des Formulars 276 Front./Grens. (ordnungsgemäß von allen Parteien ausgefüllt) nicht erhalten haben, muss tatsächlich ein Steuervorabzug von der Vergütung des Grenzgängers einbehalten werden.
Das Finanzamt wird diesbezüglich systematische Kontrollen durchführen.