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Flexi-Jobs: Auf dem Weg zu einer allgemeinen Anwendung in allen Sektoren

Der Flexi-Job wird für Arbeitgeber noch attraktiver. Die Regierung erwägt, die Bestimmung auf alle Sektoren auszuweiten und die Grenzen für Entlohnung und Belastung zu lockern. Dies bietet Chancen, vorausgesetzt dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen auf Arbeitgeber zukommen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist heute ein Flexi-Job?

Mit einem Flexi-Job kann Ihr Arbeitnehmer eine zusätzliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, und zwar unter sozial- und steuerlich günstigen Bedingungen. Ein Flexi-Job kann ausgeübt werden von:

  • Arbeitnehmern, die mindestens 4/5 arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber
  • Rentnern, ohne vorherige Beschäftigungsbedingung.

Das System basiert auf zwei separaten Verträgen:

  • Ein Rahmenvertrag, der die allgemeinen Bedingungen festlegt
  • Ein Flexi-Job-Arbeitsvertrag, der für jede tatsächliche Beschäftigung abgeschlossen wird.

Mehr lesen: „Was ist ein Flexi-Job?“

In welchen Sektoren sind Flexi-Jobs heute erlaubt?

Bei der Einführung im Jahr 2015 waren Flexi-Jobs dem Gastronomiesektor vorbehalten. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber das Flexi-Job-Regime schrittweise auf andere Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf bestimmte Dienstleistungen sowie Handels- und Nahversorgungsaktivitäten.

Am 1. Januar 2024 erfolgte die größte Erweiterung des Systems. Diese Erweiterung führte auch das Opt-in/Opt-out-System ein:

  • In Sektoren, in denen Flexi-Jobs standardmäßig erlaubt sind, können die Sozialpartner entscheiden:
    • Sie vollständig auszuschließen, oder
    • sie auf bestimmte Tätigkeiten oder Kategorien von Arbeitnehmern zu beschränken (Opt-out).
  • Umgekehrt können die Sozialpartner in Sektoren, in denen Flexi-Jobs bisher nicht erlaubt sind, entscheiden:
    • sie teilweise oder vollständig zuzulassen (Opt-in).

Die Regierung kündigt nun eine Ausweitung des Flexi-Job-Systems auf alle Sektoren an, unter Berücksichtigung der Zugangsregeln für geschützte Berufe, einschließlich bestimmter Pflegefunktionen.

Diese Verallgemeinerung würde jedoch mit dem Erhalt des Opt-out-Mechanismus einhergehen, was bedeutet, dass:

  • jeder Sektor Flexi-Jobs weiterhin ausschließen oder deren Nutzung einschränken kann
  • die sektoralen Sozialverhandlungen entscheidend bleiben.

Beispiel im Bausektor

Der Bausektor (PC 124) hat bereits bestimmte spezifische Einschränkungen angekündigt. Rentner könnten einen Flexi-Job in allen Funktionen ausüben, während andere Flexi-Jobber auf Tätigkeiten beschränkt wären, für die keine Grundsicherheitsausbildung erforderlich ist, wie Verwaltung, Werkstätten, Lager oder Logistik.

Was ändert sich beim Flexi-Lohn?

Heute unterliegt der Flexi-Lohn einer strengen Regel: Er darf nicht höher sein als 150 % des Basis-Mindestlohns der Funktion oder des GMMI (einschließlich aller Prämien, Vergütungen und Vorteile).

Die Regierung möchte die Anwendung der 150%-Regel anpassen. Zukünftig soll die Obergrenze von 150 % nur auf den Basis-Mindestlohn berechnet werden. Prämien und Zuschläge sollen außer Betracht bleiben, vorausgesetzt, sie werden aufgrund gesetzlicher oder reglementarischer Bestimmungen gewährt.

Welche steuerliche Behandlung gilt für die Vergütung eines Arbeitnehmers oder Pensionierten in einem Flexi-Job?

Die Einkünfte aus Flexi-Jobs bleiben von der Einkommensteuer und vom Berufssteuervorabzug befreit, sofern sie der besonderen Arbeitgeberabgabe von 28 % unterliegen.

Seit dem Einkommensjahr 2025 wurde die steuerliche Obergrenze für nicht pensionierte Flexi-Job-Arbeitnehmer von 12.000 EUR auf 18.440 EUR pro Jahr erhöht (Einkünfte 2026). Dieser Betrag wird künftig jährlich indexiert. Wird diese Grenze überschritten, wird der darüber hinausgehende Teil als gewöhnliches Arbeitseinkommen besteuert.

Für Pensionierte gilt keine spezifische jährliche Steuerobergrenze für Einkünfte aus einem Flexi-Job: Diese Einkünfte bleiben daher grundsätzlich vollständig steuerfrei.

Mehr lesen: „Welche steuerliche Behandlung gilt für die Vergütung eines Flexi-Job-Arbeitnehmers?“

Werden bestimmte Bedingungen gelockert?

Heute unterliegt der Flexi-Job strengen Beschäftigungsbedingungen. So ist es verboten, einen Flexi-Job bei einem verbundenen Arbeitgeber auszuüben, und es gelten strenge Trennungsregeln zwischen Zeitarbeit und Flexi-Job.

Die Regierung kündigte verschiedene gezielte Lockerungen an:

  • Ein Vollzeitbeschäftigter könnte einen Flexi-Job in einem verbundenen Unternehmen ausüben. Dadurch können Sie einen Flexi-Job in Ihrem Unternehmen durch einen Arbeitnehmer ausführen lassen, dessen Hauptbeschäftigung in einem verbundenen Unternehmen erfolgt.
  • Ein Zeitarbeitnehmer könnte im selben Quartal durch dieselbe Zeitarbeitsfirma sowohl als Zeitarbeitnehmer als auch als Flexi-Jobber bei verschiedenen Entleihern beschäftigt werden.

Ist eine Evaluierung des Systems vorgesehen?

Ja. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die paritätischen Ausschüsse dem Arbeitsminister eine Evaluierung über die Nutzung von Flexi-Jobs in ihrem Sektor vorlegen.

Diese Evaluierung wird unter anderem die Anzahl der von Flexi-Jobbern geleisteten Stunden und die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Sicherheit betreffen.

Inkrafttreten?

Am 30. April 2026 hat der Ministerrat in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf genehmigt, der verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit Flexi-Jobs enthält. Der Text muss noch vom Parlament genehmigt und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden, bevor die neuen Regeln tatsächlich Anwendung finden.

Sobald die endgültigen Texte angenommen und die praktischen Modalitäten bekannt sind, halten wir Sie über Lex4You über die Entwicklungen und die konkreten Auswirkungen für Ihr Unternehmen auf dem Laufenden.

Was tut Securex für Sie?

Für weitere Informationen oder Fragen können Sie Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be kontaktieren.

Möchten Sie mehr über das Flexi-Job-System erfahren? Dann konsultieren Sie hier unser vollständiges Dossier.

Quellen