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Eine sektorale zusätzliche Rente für Angestellte im nicht kommerziellen Sektor

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in den PC 144 (Landwirtschaft) und 145 (Gartenbau) ein neues obligatorisches sektorielles zusätzliches Rentensystem für Angestellte. Das System umfasst sowohl eine Rentenzusage als auch eine Solidaritätszusage.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Kein Opting-out möglich

Ab dem 1. Januar 2026 werden alle Angestellten, die unter diese paritätischen Ausschüsse fallen und deren Lohn der RSZ-Beitragszahlung unterliegt, automatisch und verpflichtend dem sektoralen Rentensystem angeschlossen. Ein Opting-out ist somit nicht möglich.
Pensionierte Angestellte, Studierende, bestimmte entsandte Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer, die in spezifischen Regierungsprogrammen beschäftigt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Die Beiträge werden in der Praxis ab dem 1. Juli 2026 fällig.

Obwohl das System rechtlich am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, beginnt die Finanzierung erst am 1. Juli 2026.

Ab dem 1. Juli 2026 musst du an die RSZ einen Beitrag von 2,20 % des Referenzlohns zahlen:

  • 2,10 % für die Rentenzusage;
  • 0,10 % für die Solidaritätszusage.

Der Beitrag, den du ab Juli zahlst, deckt auch die Beiträge für das erste und zweite Quartal 2026 ab. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Beitrag 1,10 % des Referenzlohns.

Beispiel
Dein Arbeitnehmer hat einen Referenzlohn von € 3.000 pro Monat. Der sektorale Beitrag ab dem 1. Juli 2026 beträgt somit:

  • 2,20 % × € 3.000 = € 66;
  • dazu kommt der RSZ-Beitrag von 8,86 %: € 5,85.

Die gesamte monatliche Belastung beträgt hier also € 71,85.

Informiere deine Arbeitnehmer

Informiere deine Angestellten über ihren automatischen Anschluss an das sektorale ergänzende Rentensystem. Sie erhalten jährlich von der Pensionskasse eine Rentenübersicht oder Informationen über ihre erworbenen Rechte.

Was ist mit der temporären Jahresprämie?

Im Jahr 2019 wurde eine temporäre Jahresprämie für Angestellte eingeführt, die über der Gehaltstabelle bezahlt wurden und keine ergänzende Rente genossen. Diese wurde seither im Dezember ausgezahlt. Ab 2026 wird die temporäre Jahresprämie (1,1 % der Lohnsumme) in einen Arbeitgeberbeitrag umgewandelt, der für eine ergänzende Rente deiner Angestellten eingezahlt wird.
Diese Prämie ist somit nicht mehr geschuldet.
Mehr lesen: „Jährliche Prämie, die im Dezember zu zahlen ist“

Was macht Securex für dich?

Du musst diesen Beitrag nicht selbst an den Fonds oder die Pensionskasse zahlen. Die Einziehung der Beiträge erfolgt durch die RSZ, die sie anschließend an den Organisator des Rentensystems weiterleitet. Securex sorgt für die Berechnung und Weiterleitung dieses Beitrags. 

Quellen

  • Kollektiver Arbeitsvertrag vom 7. Mai 2026 – Nr. 200414/CO/144
  • Kollektiver Arbeitsvertrag vom 7. Mai 2026 – Nr. 200416/CO/145