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Ein bezahlter Sportler muss mindestens 11.040 Euro verdienen.

Ein Arbeitnehmer, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gilt als bezahlter Sportler. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Sportler mehr als einen festgelegten jährlichen Mindestbetrag verdienen muss. Dieser Betrag wird jährlich zum 1. Juli indexiert.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wer ist bezahlter Sportler?

Um als bezahlter Sportler zu gelten, muss ein lohnabhängiger Sportler zwei Voraussetzungen erfüllen.

  • Zunächst müssen Sportler die Verpflichtung eingehen, sich auf einen Sportwettbewerb oder eine Sportvorführung unter der Leitung einer anderen Person vorzubereiten oder daran teilzunehmen.
  • Darüber hinaus müssen sie ein jährliches Mindestgehalt erhalten. Dieser Betrag wird jedes Jahr am 1. Juli angepasst.

Dieser Betrag umfasst alle Zahlungen, auf die der Sportler Anspruch hat: das feste Monatsgehalt, aber auch variable Bestandteile wie Spielprämien, Vorteile jeglicher Art, Reisekostenprämien, Gewinnprämien sowie die Kostenerstattung.

Bezahlte Sportler fallen unter den paritätischen Ausschuss 223 und unterliegen dem Gesetz vom 24. Februar 1978 über den Arbeitsvertrag für bezahlte Sportler.

Dieses Gesetz gilt auch für Fußballtrainer, Fußballschiedsrichter sowie für Trainer im Basketball, Volleyball und Radsport, vorausgesetzt, dass das Gehalt dieser Personen den genannten Mindestbetrag erreicht.

Der Betrag am 1. Juli 2026

Der Jahresbetrag beträgt seit dem 1. Juli 2022 unverändert 11.040 Euro und gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

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Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Sie können unser ausführliches Dossier auf Lex 4 You einsehen.

Sind Sie verantwortlich für einen professionellen Sportverein und wünschen ein Muster eines Arbeitsvertrags für bezahlte Sportler? Ihr Legal Advisor hilft Ihnen gerne weiter. Sie können ihn unter myHR@securex.be kontaktieren.

Quellen