Anmelden
Kontakt Securex.be
Anmelden

Die Begünstigungen für Rentner im Gesundheitssektor wurden bis Ende 2025 verlängert.

Um der anhaltenden Arbeitsbelastung im Sektor gerecht zu werden, wird die Begünstigung für die Beschäftigung von Rentnern im nicht kommerziellen Sektor bis Ende 2025 verlängert. Ein Gesetzesentwurf hierzu wurde am 17. Juli im Parlament genehmigt.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Welche Arbeitgeber gehören zum Gesundheitssektor?  

Der ‘Gesundheitssektor’ wird für die Anwendung dieser Regelung sehr weit definiert.  

Es handelt sich um private und öffentliche Dienste und Organisationen, die Pflege, Betreuung und Unterstützung für ältere Personen, Minderjährige, Personen mit Behinderungen und vulnerable Personen, einschließlich Opfern von intra-familiärer Gewalt, anbieten.  

Was den privaten Sektor betrifft, verweist die Gesetzgebung auf die paritätischen Ausschüsse, während für den öffentlichen Sektor die NACE-Codes der Einrichtungen relevant sind, die von diesen Maßnahmen Gebrauch machen können. Die vollständige Liste finden Sie auf der Website der RSZ

Welche Rentner kommen in Frage? 

Um in Frage zu kommen, muss der Arbeitnehmer: 

Entweder rentenberechtigt sein (Alterspension oder Hinterbliebenenrente) am 1. Juli 2022 

Oder rentenberechtigt sein (Alterspension oder Hinterbliebenenrente) und das Alter von 66 Jahren (neues Rentenalter) erreicht haben vor dem ersten Tag des betreffenden Monats. 

Beispiel: Jan feierte am 10. Juli 2025 seinen 66. Geburtstag. Ab dem 1. August 2025 kommt er in den Genuss des Begünstigungsregimes. 

Welche Vorteile werden verlängert? 

Die Begünstigungsmaßnahmen betreffen sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Besteuerung des Arbeitnehmers/Rentners. 

Im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge werden keine Arbeitnehmerbeiträge (13,07%) einbehalten. Diese Befreiung wird nach dem eventuellen Abzug im Rahmen des Arbeitsbonus angewendet. 

Auf steuerlicher Ebene wird ein separates und einheitliches Steuersatz von 33% auf die Einkommensteuer angewendet (es sei denn, der Steuersatz des gemeinsam besteuerten Einkommens wäre niedriger). Dieser Satz gilt nur für die erhaltenen Vergütungen einschließlich des Urlaubsgeldes. Eventuelle Abfindungen, Ersatzleistungen und Rückstände fallen nicht darunter und werden gegebenenfalls zum normalen progressiven Satz besteuert. 

Dies sorgt dafür, dass diese Arbeitnehmer mehr Nettolohn behalten für dasselbe Bruttogehalt. 

Gut zu wissen: Der Koalitionsvertrag sieht eine strukturelle Lösung für den Gesundheitssektor vor.
Darüber hinaus sieht das aktuelle “Sommerabkommen” vor, dass die Nebeneinkünfte von Rentnern in allen Sektoren mit 33% besteuert werden. Die normalen Sozialversicherungsbeiträge bleiben jedoch weiterhin fällig.
Beide Maßnahmen müssen noch in Gesetzestexte umgesetzt werden.

Vorsicht: Rentner, die von diesem Begünstigungsregime profitieren können, müssen weiterhin die Höchstbeträge, die sie dazuverdienen dürfen, beachten. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Wer zu viel dazuverdient, kann eine Kürzung oder Aussetzung seiner Rente auferlegt bekommen. Die Höchstgrenzen finden Sie auf der Website der föderalen Pensionsbehörde

Flexibler Arbeitsmodus 

Diese Arbeitnehmer dürfen, abweichend von den normalen Regeln für Teilzeitarbeitweniger als ein Drittel des normalen Arbeitsplans eines Vollzeitbeschäftigten leisten. Dies soll maximale Flexibilität bieten, um so viele Kandidaten wie möglich zu gewinnen. 

Darüber hinaus gibt es auch eine abweichende Regelung bezüglich der Mitteilung der individuellen Arbeitspläne bei variabler Beschäftigung von Teilzeitbeschäftigten. Diese müssen nur drei Arbeitstage im Voraus mitgeteilt werden (statt normalerweise 7 Tage).   

Der Arbeitgeber im Gesundheitssektor muss über diese Maßnahmen Beratung führen mit dem Betriebsrat oder, falls dieser nicht vorhanden ist, mit dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz oder, andernfalls mit der Arbeitnehmervertretung. Dies muss monatlich geschehen und erstmals in der Sitzung des betreffenden Organs, die auf die erste Anwendung dieser Maßnahme folgt. 

Inkrafttreten 

Der Gesetzesentwurf sieht eine rückwirkende Verlängerung dieser Maßnahme ab 30. Juni 2025 vor. So wird die Kontinuität dieser Maßnahme gewährleistet, da die vorherige Verlängerung an diesem Datum endete.

Der genehmigte Text muss noch im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Was tut Securex für dich?   

Hast du noch Fragen zu dieser Maßnahme? Zögere nicht, deinen Rechtsberater zu kontaktieren unter myHR@securex.be

Quellen