Wer muss eine Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtansässige (natürliche Personen) einreichen?
Sind Sie ein Nichtansässiger und erzielen Einkünfte in Belgien? Zum Beispiel aus einem Gehalt, einer Rente oder Mieteinnahmen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtansässige (natürliche Personen) in Belgien einzureichen. Ihre Einkünfte werden dann in Belgien besteuert.
Achtung! Die Besteuerung in Belgien schließt nicht aus, dass Sie auch im Ausland vollständig oder teilweise besteuert werden. Nur wenn Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Land hat, in dem der Nichtansässige seinen Wohnsitz hat, werden die belgischen Einkünfte ausschließlich in Belgien besteuert (sofern das Abkommen dies zulässt).
Wann werden Sie als Nichtansässiger betrachtet?
Ein Nichtansässiger ist eine Person, die weder einen Wohnsitz noch einen „Vermögenssitz“ in Belgien hat.
Der Vermögenssitz ist der Ort, von dem aus die Person ihr Vermögen verwaltet. Ob eine Person ihren Vermögenssitz im Ausland hat, ist immer eine Faktensache. Die Steuerbehörde könnte Sie beispielsweise als belgischen Wohnsitzinhaber betrachten, wenn Ihre Post und Kontoauszüge an eine Adresse in Belgien gesendet werden und Ihr Gehalt auf ein belgisches Konto überwiesen wird. Selbst wenn Sie im Ausland wohnen, kann Ihr Vermögenssitz weiterhin in Belgien sein.
Wann wird die Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtansässige versendet?
Das Datum, an dem Sie als Nichtansässiger Ihr Erklärungsformular erhalten, variiert von Jahr zu Jahr und ist unabhängig vom Versanddatum der Erklärung zur Einkommensteuer für natürliche Personen an die belgischen Steuerpflichtigen.
In den meisten Fällen erhalten Nichtansässige ihre Papiereklärung erst nach den Ferien, konkret zwischen Mitte September und Anfang Oktober.
Wenn Sie Ihre Erklärung online über Tax-on-web einreichen möchten, müssen Sie jedoch nicht warten , bis Sie Ihre Erklärung per Post erhalten. Sie können dies bereits ab dem 4. September über Tax-on-web tun.
Bis wann müssen Sie diese Erklärung einreichen?
Die Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtansässige muss in jedem Fall bis zum 21. November 2025 eingereicht werden.
Diese Frist gilt daher sowohl:
- Auf Papier
- Online über Tax-on-web
- Durch einen Beauftragten (Buchhalter, Rechnungsprüfer…)
Quellen