Welche Brüsseler Hilfen stehen kurz vor dem Wegfall?
Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt setzt ihre Reform der Beschäftigungshilfen mit dem Ziel der Vereinfachung und Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben fort.
Zwei Maßnahmen sind direkt betroffen:
- Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer
- Die Activa Brussels Prämie
Diese Maßnahmen ermöglichen es heute, die Kosten bestimmter Einstellungen in der Region Brüssel-Hauptstadt zu senken.
Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wird zum 1. Juli 2026 abgeschafft
In der Region Brüssel-Hauptstadt hat ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag des Quartals mindestens 61 Jahre und höchstens 66 Jahre alt ist, derzeit grundsätzlich Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung G1 von 1.000 Euro pro Quartal. Dabei handelt es sich um eine direkte ONSS-Entlastung, die die Kosten bestimmter bereits beschäftigter Arbeitnehmer senkt.
Diese Zielgruppenermäßigung soll zum 1. Juli 2026 enden und ab dem 3. Quartal 2026 nicht mehr gewährt werden, auch für Arbeitgeber, die sie bisher in Anspruch genommen haben. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie derzeit mit dieser Hilfe in Ihrem Lohnbudget rechnen, sollten Sie den möglichen Wegfall bereits berücksichtigen.
Für weitere Informationen: „Ältere Arbeitnehmer (ONSS-Ermäßigung)“
Schrittweise Abschaffung der Activa Brussels Prämie
Die Maßnahme activa.brussels wird schrittweise eingestellt. Wenn Sie eine Einstellung mit dieser Hilfe planen, sollten Sie daher schnell handeln und unverzüglich prüfen, ob Ihr Dossier noch in den aktuellen Rahmen passt.
Derzeit kann diese Maßnahme für Sie noch einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten. Je nach Profil des betreffenden Arbeitnehmers kann die Beihilfe 15.900 Euro über 30 Monate oder 23.400 Euro über 36 Monate betragen, insbesondere für bestimmte Arbeitssuchende, die weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind. Das Ende der Maßnahme kann somit direkte Auswirkungen auf die Kosten Ihrer laufenden oder geplanten Einstellungen haben.
Derzeit ist folgendes Szenario vorgesehen: Sie können noch bis zum 15. Juli 2026 neue Anträge stellen. Danach bleiben die bereits bewilligten Dossiers während einer Übergangsphase bis einschließlich 31. Dezember 2026 wirksam. Ab dem 1. Januar 2027 endet die Maßnahme endgültig.
Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform der Beschäftigungshilfen
Die Brüsseler Reform ist kein Einzelfall.
Auf föderaler Ebene sind ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls mehrere wichtige Änderungen der Beschäftigungshilfen geplant. Die Bundesregierung plant insbesondere die Abschaffung bestimmter Zielgruppenermäßigungen sowie eine Reform der Zielgruppenermäßigung Ersteinstellung.
In Wallonien werden mehrere regionale Maßnahmen schrittweise abgeschafft und durch einen neuen einheitlichen Anreiz ersetzt: Incitant Job Plus.
Folgende Hilfen sind betroffen:
- Impulsion
- SESAM
- SINE
- Tremplin 24 Monate+
Das Ziel ist es, die Landschaft der Beschäftigungshilfen zu vereinfachen und für Arbeitgeber übersichtlicher zu gestalten.
Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?
Noch nicht.
Bezüglich der Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer muss das Projekt noch in zweiter und letzter Lesung von der Brüsseler Regierung verabschiedet werden.
Bezüglich der Activa Brussels müssen die Gesetzestexte noch ausgearbeitet und anschließend im Brüsseler Parlament diskutiert werden.
Solange diese Verfahren nicht abgeschlossen sind, können sich die angekündigten Modalitäten noch ändern. Sie haben daher noch keine endgültige rechtliche Verbindlichkeit.
Wir werden Sie über den weiteren Gesetzgebungsprozess über Lex4You informieren.
Was tut Securex für Sie?
Unsere Experten verfolgen die Reformen der Beschäftigungshilfen auf regionaler und föderaler Ebene genau.
Wir begleiten Sie insbesondere bei:
- Prüfung, ob Ihre aktuellen Einstellungen noch Anspruch auf die bestehenden Maßnahmen eröffnen
- Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Wegfalls bestimmter Hilfen
- Identifikation verfügbarer Alternativen
- Information über zukünftige Maßnahmen, die die aktuellen Systeme ersetzen werden
- Anpassung Ihrer Rekrutierungsstrategie an die neuen Regeln
Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.
Quellen?
- Brüsseler Haushalt März 2026
- Activa.brussels Bescheinigung | Actiris