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Bald wird die minimale wöchentliche Arbeitszeit für Teilzeitarbeitnehmer verringert

Ein Gesetzesentwurf sieht eine wichtige Änderung für Teilzeitarbeitnehmer vor: Die wöchentliche Mindestarbeitszeit wird bald von einem Drittel auf ein Zehntel einer Vollzeitstelle reduziert. Diese Lockerung der Regelung wird konkrete Auswirkungen für Sie haben, wenn Sie Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen oder dies beabsichtigen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Von der Drittelzeitregel zur Zehntelzeitregel?

Derzeit muss ein Teilzeitarbeitnehmer außer in Ausnahmen mindestens ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers derselben Arbeitnehmerkategorie im Unternehmen leisten. Wenn in Ihrem Unternehmen keine Vollzeitbeschäftigten derselben Kategorie tätig sind, müssen Sie die im Tätigkeitssektor geltende Arbeitszeit als Referenz nehmen.

Beispiel 

Wenn die Vollzeitarbeitszeit in Ihrem Unternehmen auf 38 Stunden pro Woche festgelegt ist, müssen Ihre Teilzeitarbeitnehmer grundsätzlich mindestens 12 Stunden und 40 Minuten arbeiten.

Ab dem 1. Juni 2026 wird diese minimale wöchentliche Arbeitszeit auf ein Zehntel der Vollzeitarbeitszeit reduziert.

Konkret gilt, wenn die Vollzeitarbeitszeit in Ihrem Unternehmen festgelegt ist auf:

  • 40 Stunden/Woche: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 4 Stunden 
  • 38 Stunden/Woche : Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 3 Stunden und 48 Minuten

Wie verhält es sich mit der 3-Stunden-Regel?

Die Regel, die eine minimale Arbeitszeit von 3 Stunden pro Arbeitseinsatz vorsieht, bleibt jedoch unverändert.

Jeder Arbeitseinsatz darf daher nicht kürzer als 3 Stunden sein. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  • Einerseits sind bestimmte Arbeitnehmerkategorien von dieser Regel ausgenommen
  • Andererseits haben einige Sektoren Tarifverträge abgeschlossen, die Abweichungen erlauben

Müssen Ihre Teilzeitverträge geändert werden?

Ja, wenn Sie die im Vertrag Ihres Teilzeitarbeitnehmers festgelegte wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchten, insbesondere um sie auf eine Zehntelzeit zu senken. In diesem Fall müssen Sie zuvor die Zustimmung Ihres Arbeitnehmers einholen und eine Vertragsänderung vereinbaren.

Mit anderen Worten: Die derzeit laufenden Teilzeitverträge in Ihrem Unternehmen werden ab dem 1. Juni 2026 nicht automatisch angepasst, ohne dass Sie tätig werden.

Inkrafttreten?

Ursprünglich für den 1. April 2026 vorgesehen, treten diese neuen Maßnahmen nun ab dem 1. Juni 2026 in Kraft.

Was tut Securex für Sie?

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Ihr Legal Advisor hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie ihn umgehend per E-Mail unter myHR@securex.be.  

Quelle