Über sogenannte Akkordeonarbeitszeitmodelle können Arbeitsstunden innerhalb eines jährlichen Bezugszeitraums verschoben werden, ohne dass der Arbeitnehmer Kaufkraftverluste erleidet.
Flexibilität über ein ganzes Jahr
Der Vorschlag ermöglicht die Annualisierung der Arbeitszeit sowohl für Teilzeit- als auch für Vollzeitarbeitnehmer. Die Arbeitszeit wird dabei nicht mehr ausschließlich pro Woche betrachtet, sondern im Durchschnitt über einen Bezugszeitraum von einem Jahr.
In arbeitsintensiven Zeiten kann ein Arbeitnehmer dadurch mehr Stunden arbeiten, während in ruhigeren Phasen die Arbeitszeit wieder reduziert wird. Die Arbeitszeitpläne passen sich somit flexibel an – daher der Name ‘Akkordeonarbeitszeitmodelle’.
Konkret können Arbeitnehmer bis zu 12 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche arbeiten. Über das gesamte Jahr darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit jedoch 40 Stunden oder die im Unternehmen geltende niedrigere Arbeitszeit nicht überschreiten.
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Nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
Die Annualisierung kann nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers angewendet werden. Das System basiert somit auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Vereinbarung gilt unbefristet oder für ein Jahr und kann gegebenenfalls jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden kann, an einem Akkordeonarbeitszeitmodell teilzunehmen.
Kein Kaufkraftverlust
Die Annualisierung darf nicht zu Lasten der Kaufkraft gehen: Der Lohn des Arbeitnehmers muss erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Reform mehr Flexibilität schaffen, damit Arbeit und Privatleben besser aufeinander abgestimmt werden können.
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Derzeit handelt es sich noch um einen Gesetzesentwurf. Die vorgeschlagene Maßnahme muss daher noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen, und das Inkrafttretensdatum steht noch nicht fest. Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen aufmerksam.
Quelle
- Annualisierung der Arbeitszeit und unfreiwillige Überstunden | News.belgium