Eine neue Genehmigung ersetzt ab dem 1. Mai 2025 drei bestehende Genehmigungen
Ab dem 1. Mai 2025 werden die folgenden Genehmigungen durch eine neue Genehmigung “Händler für Alkohol und Tabak” ersetzt:
- Die Genehmigung “Ethylalkohol und alkoholhaltige Getränke - Händler”
- Die Berufsangabe 108 für Händler von Tabakwaren, die bereits zum Verbrauch in Belgien ausgegeben wurden
- Die Berufsangabe 108 – Händler von Rohtabak.
Diese Änderung soll es Ihnen erleichtern, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Registrierung bei der Allgemeinen Verwaltung der Zoll- und Verbrauchsteuern zu vereinfachen.
Wer muss eine Genehmigung “Händler für Alkohol und Tabak” haben?
Die neue einheitliche Genehmigung ist für Händler von:
- Ethylalkohol und/oder alkoholhaltigen Getränken, auf die bereits in Belgien Verbrauchsteuern gezahlt wurden
- Tabakwaren, auf die bereits Verbrauchsteuern gezahlt wurden und die mit einer steuerlichen Kennzeichnung versehen sind. Unter ‘Tabakwaren’ versteht man unter anderem:
- Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak - Drehtabak, Blunts, Pfeifentabak -, Wasserpfeifentabak und Produkte auf Cannabisbasis
- Gleichgestellte Produkte wie erhitzte Tabakprodukte (noch nicht zugelassen) und E-Liquids
- Rohtabak: nicht verarbeiteter Tabak
Wichtig
Einrichtungen wie Hotels, Restaurants und Cafés, in denen alkoholhaltige Getränke ausschließlich vor Ort konsumiert werden, müssen diese Genehmigung nicht beantragen.
Bestehender Genehmigungsinhaber? Ergreifen Sie Maßnahmen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2025
Auch wenn Sie heute bereits über eine oder mehrere Genehmigungen verfügen, müssen Sie die neue einheitliche Genehmigung beantragen. Sie haben dafür die nötige Zeit vom 1. Mai 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025.
Ihre bestehenden Genehmigungen bleiben während dieses Übergangszeitraums gültig.
Wie beantragen Sie die neue Genehmigung?
Alle Anträge erfolgen über MyMinfin. Möchten Sie die Bürokratie lieber abgeben? Kontaktieren Sie dann Ihr Securex Unternehmensloket, und wir sorgen dafür, dass Ihre neue Genehmigung korrekt und rechtzeitig beantragt wird.
Wichtig
Wenn Sie die neue Genehmigung am 1. November 2025 nicht haben, setzen Sie Ihr Unternehmen Bußgeldern und möglicherweise sogar der Einstellung des Unternehmens oder der Einstellung des Verkaufs von Alkohol und/oder Tabak aus.