Der unten aufgeführte Betrag ist offiziell.
Neuer Betrag mit vierteljährlicher Indexierung ab dem 1er Oktober 2025
In dieser Tabelle finden Sie die neuen und alten Beträge für berufliche Fahrten (Dienstfahrten) sowie deren Gültigkeitsdauer.
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Indexierungssystem |
Neuer Betrag (€/km) und Gültigkeitsdauer |
Alter Betrag (€/km) und Gültigkeitsdauer |
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Vierteljährliche Indexierung |
0,4312 (vom 1er Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025) |
0,4309 (vom 1er Juli 2025 bis 30. September 2025) |
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Jährliche Indexierung |
0,4449 (vom 1er Juli 2025 bis 30. Juni 2026) |
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Dieser Betrag basiert auf unseren eigenen Berechnungen und ist daher noch vorbehaltlich der Bestätigung durch die zuständige Verwaltung. Wir werden Sie über Lex4You informieren, sobald er offiziell im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.
Wenn Sie nicht mehr als den Höchstbetrag gemäß dem Indexierungssystem Ihres Sektors zahlen, können Sie die Kilometerentschädigung als eigene Kosten des Arbeitgebers betrachten. Es sind dann keine ONSS-Beiträge und keine Steuern fällig.
Wie erfahren Sie, welches System Ihr Sektor anwendet ?
In einigen Sektoren ist die Erstattung der Fahrten von Wohnort zum Arbeitsplatz mit einem privaten Fahrzeug verpflichtend. Einige Sektoren passen den Betrag vierteljährlich an, während andere dies jährlich tun.
Es kann sein, dass Ihr Sektor keine verpflichtende Erstattung vorsieht, aber wenn Sie als Arbeitgeber dennoch einen Beitrag zu den Kosten leisten möchten, haben Sie die Wahl, da das Finanzamt und die ONSS sowohl die vierteljährliche als auch die jährliche Indexierung der Kilometerentschädigung akzeptieren.
Wie suchen Sie in Lex4You ?
Wenn Ihr Sektor eine Intervention vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritätische Kommissionen > Ihre Nummer der paritätischen Kommission > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Kosten für berufliche Fahrten.
Sie finden nichts ? In diesem Fall gibt es keine Verpflichtung in Ihrem Sektor, sich an den Fahrten von Wohnort zur Arbeit zu beteiligen.
Warum gibt es zwei Indexierungssysteme ?
Das System der Kilometerentschädigung für Dienstfahrten wurde normalerweise einmal jährlich, am 1er Juli, angepasst. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese jährliche Basis unzureichend war, um schnell auf die Preisschwankungen bei Kraftstoffen zu reagieren. Aus diesem Grund haben die politischen Entscheidungsträger beschlossen, ein zweites System einzuführen, das seit dem 1er Oktober 2022 gilt, bei dem die Kilometerentschädigung vierteljährlich angepasst wird. Beide Systeme existieren nebeneinander, damit jeder Sektor das für ihn am besten geeignete System wählen kann.
Quellen
- Jährliche Indexierung : königlicher Erlass vom 18. Januar 1965 über die allgemeine Regelung der Reisekosten und die Zirkular Nr. 754 - Anpassung des Betrags der Kilometerentschädigung. - Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026, Belgisches Staatsblatt vom 20. Juni 2025.
- Vierteljährliche Indexierung : königlicher Erlass vom 10. November 2022 zur Änderung des königlichen Erlasses vom 13. Juli 2017 über die Festlegung der Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder des Personals der föderalen öffentlichen Verwaltung