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Kürzere Kündigungsfristen in den ersten 6 Monaten

Für Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2026 beginnen, werden die Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten des Vertrags auf eine Woche verkürzt. Damit wird die Probezeit indirekt wieder eingeführt.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wie lang ist die neue Kündigungsfrist?

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Bisher verlängerte sich die Kündigungsfrist schrittweise:

  • 1 Woche vor 3 Monaten Dienstalter
  • 3 Wochen zwischen 3 und 4 Monaten 
  • 4 Wochen zwischen 4 und 5 Monaten
  • 5 Wochen zwischen 5 und 6 Monaten

Diese Staffelung entfällt vollständig während der ersten sechs Monate.

Ab dem 1. August 2026, wenn Sie den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers mit weniger als sechs Monaten Dienstalter beenden, beträgt die Kündigungsfrist nun eine Woche.

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer

Dasselbe Prinzip gilt nun auch für Ihren Arbeitnehmer, der kündigt: Die Kündigungsfrist ist ebenfalls auf eine Woche während der ersten sechs Monate des Vertrags begrenzt.

Beispiel

Ihr Arbeitnehmer A hat seinen Vertrag am 30. Juli 2026 begonnen. Ihr Arbeitnehmer B beginnt am 2. August 2026.

Sie kündigen beide am 15. November 2026.

Zu diesem Zeitpunkt haben beide Arbeitnehmer etwa 3,5 Monate Dienstalter. Dennoch wenden Sie nicht dieselbe Frist an:

  • Für den Arbeitnehmer A gilt weiterhin die alte Regelung, da sein Vertrag vor Inkrafttreten begann. Für einen Arbeitnehmer mit zwischen 3 und weniger als 4 Monaten Dienstalter beträgt die vom Arbeitgeber zu gewährende Kündigungsfrist 3 Wochen
  • Für den Arbeitnehmer B gilt die neue Regelung, da sein Vertrag nach Inkrafttreten begann. Seine Kündigungsfrist beträgt daher 1 Woche.

Und wie verhält es sich mit der Gegenkündigungsfrist?

Die Regeln zur Gegenkündigungsfrist wurden ebenfalls angepasst. Wenn ein gekündigter Arbeitnehmer eine neue Stelle findet, kann er den Vertrag mit verkürzter Frist beenden. Für einen Arbeitnehmer mit weniger als sechs Monaten Dienstalter beträgt diese Frist nun ebenfalls eine Woche

In der Praxis verliert dieser Mechanismus jedoch einen Großteil seiner Bedeutung, da die „klassische“ Kündigungsfrist in diesem Zeitraum bereits auf eine Woche verkürzt ist.

Handelt es sich um eine Rückkehr zur Probezeit?

Formal nicht. Die Probezeitklausel wird nicht als solche wieder eingeführt. Aber die Begründung stellt die ersten sechs Monate klar als eine Phase dar, die funktional einer Probezeit entspricht. 

Das Ziel ist klar: Ihnen mehr Flexibilität beim Einstellen neuer Mitarbeiter zu bieten. Die Verkürzung der Kündigungsfrist auf eine Woche soll die Kosten und Risiken der Einstellung verringern, Einstellungshemmnisse abbauen und die Dynamik des Arbeitsmarktes stärken. 

Für Sie ist der Vorteil konkret: Wenn die Zusammenarbeit zu Beginn nicht wie erwartet funktioniert, können Sie schneller reagieren. Umgekehrt haben auch Ihre neuen Arbeitnehmer in dieser Zeit eine schnellere Austrittsmöglichkeit

Wie verhält es sich bei aufeinanderfolgenden Verträgen beim selben Arbeitgeber?

Dass ein neuer Vertrag nach dem 1. August 2026 beginnt, bedeutet nicht automatisch, dass das Dienstalter des Arbeitnehmers von Null an neu bewertet wird. Gegebenenfalls ist das bereits beim selben Arbeitgeber erworbene Dienstalter zu berücksichtigen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist zunächst vor dem 1. August 2026 bei demselben Arbeitgeber mit einem befristeten Vertrag beschäftigt. Die Parteien schließen anschließend nach dem 1. August 2026 einen neuen befristeten oder unbefristeten Vertrag ab. Dass der neue Vertrag nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt, bedeutet nicht automatisch, dass das Dienstalter des Arbeitnehmers von Null an neu bewertet wird. Wenn das beim selben Arbeitgeber erworbene Dienstalter zu berücksichtigen ist, gilt die auf eine Woche verkürzte Kündigungsfrist nicht notwendigerweise für sechs Monate ab Beginn des neuen Vertrags.

Inkrafttreten?

Das Gesetz wurde am 15. Juni 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem verabschiedeten Text tritt es am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. 

Das bedeutet, dass das Inkrafttreten auf den 1. August 2026 fällt.

Was macht Securex für Sie?

Wenn Sie Fragen zur Kündigung Ihrer Arbeitnehmer haben, können Sie Ihren Securex Legal Advisor über myHR@securex.be kontaktieren. Dieser kann Sie mit spezialisiertem Rat sowie zu den Formalitäten für eine gültige Kündigung begleiten.

Quelle