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Kilometerentschädigung mit Quartalsindexierung: niedrigerer Betrag ab dem 1. April 2024

Ausgleich der Kosten für berufliche Fahrten mit eigenem Auto, Motorrad oder Moped der Mitarbeiter. Ab dem 1. April 2024 gilt ein niedrigerer Betrag für Sektoren mit Quartalsindexierung.

Haftungsausschluss. Die hier bereitgestellten englischen Übersetzungen werden von künstlicher Intelligenz aus niederländischen und französischen Inhalten generiert. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Genauigkeit sicherzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Übersetzungen fehlerfrei sind. Der übersetzte Inhalt dient nur der Lesbarkeit und sollte nicht als Rechtsberatung betrachtet werden. Für genaue Informationen sollten Arbeitgeber und HR-Experten die Originalversionen in Niederländisch oder Französisch konsultieren oder Ihren Securex Legal Advisor kontaktieren.


Jahresindexierung versus Quartalsindexierung

Früher wurde die Kilometerentschädigung für berufliche Fahrten einmal im Jahr am 1. Juli indexiert (basierend auf dem KB vom 18. Januar 1965).

Dieses System ist immer noch gültig. Aber seit dem 1. Oktober 2022 wird die Kilometerentschädigung für Dienstreisen quartalsweise indexiert, anstatt nur einmal im Jahr. Diese Änderung wurde vorgenommen, um schneller auf Schwankungen der Kraftstoffpreise reagieren zu können.

Beide Systeme und Beträge existieren nebeneinander und müssen entsprechend den Vorgaben des Sektors angewendet werden (siehe unten).

Kilometerentschädigung mit Quartalsindexierung: niedrigerer Betrag

Folgt Ihr Sektor dem Betrag mit quartalsweiser Anpassung? Dann beträgt der maximal freigestellte Betrag der Kilometerentschädigung 0,4265 Euro pro Kilometer, anstatt 0,4269 Euro pro Kilometer. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2024.

Beachten Sie, dass dieser Betrag noch offiziell bestätigt werden muss.

Kilometerentschädigung mit Jahresindexierung: Betrag bleibt gleich

Folgt Ihr Sektor dem Betrag mit jährlicher Anpassung? Dann wird die Kilometerentschädigung erst ab dem 1. Juli 2024 wieder indexiert. Während des Zeitraums vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 bleibt der Betrag unverändert bei 0,4280 Euro pro Kilometer.

Dieser Betrag wurde offiziell im Belgischen Staatsblatt vom 25. Juli 2023 in Rundschreiben Nr. 722 des FÖD Beleid en ondersteuning bekannt gegeben.

Kost eigen aan de werkgever: ernstige norm

Sowohl die Kilometerentschädigung auf Basis der Quartalsindexierung als auch die Kilometerentschädigung auf Basis der Jahresindexierung werden vom Finanzamt und der RSZ als Kosten, die dem Arbeitgeber eigen sind (ernsthafte Norm), betrachtet.

Solange Sie nicht mehr als diese Höchstbeträge zahlen, sind keine RSZ-Beiträge und Steuervorauszahlungen fällig.

Überprüfen Sie, was in Ihrem Sektor festgelegt ist

In bestimmten Sektoren gilt eine verpflichtende Erstattung von beruflichen Fahrten mit einem Privatfahrzeug. Einige folgen den quartalsweisen Anpassungen, andere halten an einer jährlichen Anpassung fest.

Wenn Ihr Sektor eine Beteiligung vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritaire comités > Ihre PC-Nummer > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Berufliche Dienstreisen.

Finden Sie dort nichts? Dann besteht in Ihrem Sektor keine Verpflichtung zur Beteiligung.

Quellen