Welche Dokumente musst du bis zum 31. März einreichen?
Spätestens bis zum 31. März jedes Jahres musst du dem Finanzamt folgende Dokumente über die Einkünfte deiner französischen Grenzarbeiter im vergangenen Einkommensjahr übermitteln:
- Ein korrekt ausgefülltes Exemplar des Formulars 276 Front./Grenze (siehe Downloads auf dieser Seite), zusammen mit den Dokumenten, die den tatsächlichen Wohnsitz in der Grenzregion nachweisen.
- Ein Attest, in dem du bestätigst, dass die Arbeitnehmer nicht länger als 30 Tage außerhalb der belgischen Grenzregion gearbeitet haben (oder 15 Prozent der geleisteten Tage im Falle von Saisonarbeitern).
- Eine Liste mit den genauen Daten, an denen der Arbeitnehmer die Grenzregion verlassen hat, unabhängig davon, ob dies mit seiner Arbeit zu tun hatte, sowie die Gründe dafür.
- Eine Liste der Arbeitnehmer, die im Laufe des Einkommensjahres zum ersten Mal Anspruch auf die Grenzarbeiterregelung erheben.
Bis zum 31. März 2026 musst du also die oben genannten Dokumente bezüglich des Einkommensjahres 2025 einreichen. Du übermittelst diese an das zuständige Dokumentationszentrum. Dies kannst du auf deinem finden. Für weitere Informationen kannst du auch jederzeit das allgemeine Kontaktzentrum. kontaktieren.
Strenge Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen
Als Arbeitgeber hast du ein großes Interesse daran, die oben genannten Dokumente rechtzeitig und korrekt einzureichen. Die Sanktionen für diejenigen, die dies nicht tun, können erheblich sein:
- Du verlierst die Befreiung von der Abführung der Unternehmenssteuer.
- Das Finanzamt kann deine Steuern um mindestens 10% und höchstens 200% erhöhen. Der genaue Prozentsatz variiert je nachdem, ob der Verstoß unbeabsichtigt oder absichtlich war und ob es bereits Verstöße in den Vorjahren gab.
- Die Steuererhöhung beträgt 100% bei einem ersten Verstoß und 200% bei einem zweiten Verstoß, wenn du absichtlich:
- Das Formular 276 Front./Grenze nach dem 31. März des Jahres nach dem Einkommensjahr einreichst.
- Oder wenn du unvollständige oder falsche Angaben über die Anzahl der Male machst, die deine Arbeitnehmer die Grenzregion verlassen haben.
- Schließlich riskierst du eine Geldstrafe von 50 bis 1.250 Euro, wiederum abhängig von der Schwere und der Wiederholung des Verstoßes.
Bewahre deinen Versandnachweis gut auf
Der Status der Grenzarbeiter ist ein steuerliches Begünstigungsregime. Um Missbrauch zu verhindern, führt das Finanzamt regelmäßig Kontrollen bei Arbeitgebern durch. Man überprüft beispielsweise, ob die erforderlichen Dokumente (siehe oben) korrekt und rechtzeitig eingereicht wurden.
Daher solltest du einen Nachweis aufbewahren, aus dem hervorgeht, dass du diese Dokumente tatsächlich und rechtzeitig an das zuständige Dokumentationszentrum übermittelt hast.
Halte Securex auf dem Laufenden
Hast du die Frist vom 31. März 2026 verpasst? Oder ändert sich etwas anderes im Dossier deiner Grenzarbeiter? Informiere dann rechtzeitig deinen Securex Client Advisor unter myHR@securex.be. Wir passen dann das Notwendige in deinem Dossier an.
Beispiel
Die Verpflichtungen bezüglich des Formulars 276 Front./Grenze wurden nicht eingehalten oder erst nach dem 31. März 2026 eingehalten. In diesem Fall muss die Unternehmenssteuer einbehalten und abgeführt werden. Lass dies unbedingt wissen und Securex passt dein Dossier an.