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Erweiterte Expat-Regelung seit dem 1. Januar 2025

Aktuelle Rundschreiben bestätigen die rückwirkende Anwendung

Sie können Ihre bestehenden Lohnstrukturen noch an das erweiterte Expat-Regime anpassen, und zwar sogar mit rückwirkender Kraft bis zum 1. Januar 2025, und dies bis spätestens zum 30. Juni 2026.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Ende 2025 wurde das belgische Expat-Regime gelockert und erweitert, wodurch es heute attraktiver und zugänglicher ist. Eine kürzlich erlassene Rundverfügung bestätigt nun ausdrücklich diese rückwirkende Anpassungsmöglichkeit.

Welche Änderungen wurden 2025 vorgenommen?

Das Gesetz vom 18. Dezember 2025 lockerte das Expat-Regime wie folgt:

  • Die arbeitgeberseitigen Kosten wurden von 30 % auf 35 % des Bruttojahresgehalts erhöht
  • Die Höchstgrenze von 90.000 Euro wurde aufgehoben
  • Das minimale Bruttogehalt wurde von 75.000 Euro auf 70.000 Euro gesenkt

Rundverfügung klärt rückwirkende Anwendung

Die Rundverfügung bestätigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bereits das Expat-Statut nutzen, die bestehende Lohnstruktur rückwirkend an die gelockerten Regeln anpassen können. So kann das Gehaltspaket steuerlich optimiert werden, oft ohne zusätzliche Lohnkosten.

Es ist ratsam, die bestehenden Expat-Regelungen zu überprüfen und zu prüfen, ob Anpassungen der Arbeitsverträge vorteilhaft sind.

Was tut Securex für Sie?

Haben Sie seit dem 1. Januar 2025 Expats eingestellt und wenden das Expat-Statut an? Dann ist eine Überprüfung der Gehaltspakete ratsam.

Unsere Kolleginnen und Kollegen von International Mobility begleiten Sie gerne bei dieser Aufgabe. Sie können sie unter international.mobility@securex.eu kontaktieren.

Quellen