Was ist ein sozialer Vorteil?
Soziale Vorteile sind Vorteile mit geringem Wert, die du als Arbeitgeber deinem Personal gewähren kannst, um eine positive Atmosphäre am Arbeitsplatz zu schaffen. Diese Vorteile können sowohl an Arbeitnehmer als auch an Geschäftsführer gewährt werden.
Neben ihrem sozialen Ziel sind diese ‘kleinen Geschenke’ vor allem eine Form der alternativen Vergütung, mit der du deine Arbeitnehmer auf eine Weise belohnen kannst, die sowohl steuerlich als auch sozial vorteilhaft ist. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, sind sie immerhin von Sozialbeiträgen und Steuern befreit.
Die Geschenke können verschiedene Formen annehmen: Geschenke in natura, in Geld (Prämie) oder in Form von Geschenkgutscheinen.
Wie werden soziale Vorteile steuerlich und sozial behandelt?
Die Steuerregelung besteht einerseits aus einer Befreiung von Steuern und Unternehmensvorabzug beim Empfänger (Arbeitnehmer) und andererseits aus einer Abziehbarkeit beim Arbeitgeber.
Auch im Sozialrecht sind Geschenke nicht sozialabgabenpflichtig, solange du innerhalb bestimmter Grenzen bleibst.
Nikolausfest, Weihnachten und Neujahr
Als Arbeitgeber kannst du Geschenke anlässlich von Nikolaus, Weihnachten oder Neujahr verteilen. Wir empfehlen, solche Geschenke auf 40 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer zu beschränken, mit einem zusätzlichen Betrag von maximal 40 Euro pro Jahr für jedes Kind, das der Arbeitnehmer ganz oder teilweise zu versorgen hat.
Diese Grenze wird sowohl von der Finanzbehörde als auch von der Sozialversicherungsanstalt ausdrücklich akzeptiert. Geschenke, die innerhalb dieses Limits bleiben, sind dann nicht sozialabgabenpflichtig, noch unterliegen sie dem Unternehmensvorabzug und den Steuern. Als Arbeitgeber kannst du die Geschenke in diesem Fall auch steuerlich abziehen.
Überschreitest du dennoch diesen Betrag, wird der gesamte Vorteil als gewöhnlicher Lohn besteuert und es muss auch Unternehmensvorabzug einbehalten werden. Der gesamte Vorteil wird dann steuerlich als nicht abziehbare Ausgabe betrachtet. Es werden auch Sozialbeiträge auf den gesamten Betrag des Geschenks fällig.
Geburtstagsfeier, Patronatsfest
Für andere jährliche Feste, die denselben sozialen Charakter wie die oben genannten Jahresendfeiern haben, gilt ebenfalls die Grenze von 40 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr, erhöht um 40 Euro pro Jahr für jedes Kind, das der Arbeitnehmer zu versorgen hat. Überschreitest du diese Grenze, sind Steuern und Unternehmensvorabzug auf den gesamten Betrag fällig und das Geschenk ist nicht steuerlich abziehbar.
Die Sozialgesetzgebung sieht für Geburtstags- und Patronatsfeste keine Befreiung vor und betrachtet Geschenke in diesem Zusammenhang als gewöhnlichen Lohn. Daher sind Sozialbeiträge auf den gesamten Betrag fällig, egal wie klein das Geschenk ist.
Pensionierung
Bei einer Pensionierung solltest du ein Geschenk im Wert von mindestens 120 Euro und maximal 40 Euro pro vollem Dienstjahr als Arbeitgeber geben. Du solltest auch die Grenze von 1.000 Euro nicht überschreiten.
Weichst du von diesen Grenzen ab, musst du Sozialversicherungsbeiträge auf den Gesamtwert des Geschenks zahlen.
Wenn dein Geschenk weniger als 120 Euro oder mehr als 40 Euro pro Dienstjahr beträgt, sind auch Steuern und Unternehmensvorabzug auf den gesamten Betrag fällig. Das gesamte Geschenk wird dann nicht mehr steuerlich abziehbar für dich als Arbeitgeber. Die Grenze von 1.000 Euro spielt jedoch steuerlich keine Rolle.
Beispiel
Hilde geht nach 30 vollen Jahren bei demselben Arbeitgeber in Pension. Sie erhält von ihrem Arbeitgeber einen Geldbetrag von 1.200 Euro. Diese Prämie erfüllt die Bedingungen, um steuerlich befreit und abziehbar zu sein. Die Obergrenze von 30 mal 40 Euro, also 1.200 Euro, wurde nämlich nicht überschritten. Die Sozialversicherungsanstalt wird den gesamten Betrag jedoch als Lohn betrachten und Sozialbeiträge erheben, da die Grenze von 1.000 Euro überschritten wurde.
Überreichung einer ehrenvollen Auszeichnung
Angenommen, dein Arbeitnehmer erhält eine offizielle oder zivile Auszeichnung, die außerhalb des Unternehmens verliehen wird, wie ein Ehrenzeichen oder Ritterorden, eine Dekoration, Arbeitsverdienstmedaille usw.
Wenn du zu diesem Anlass ein Geschenk gibst, empfehlen wir, dies auf 120 Euro pro Jahr zu beschränken, um von einer sozialen und steuerlichen Begünstigung zu profitieren. Gibst du mehr, sind Sozialbeiträge, Steuern und Unternehmensvorabzug auf den gesamten Betrag fällig. Der gesamte Vorteil wird dann steuerlich nicht mehr abziehbar für dich als Arbeitgeber.
Ein besonderer Fall: die Hochzeitspremie
Gibst du ein Geschenk in natura, in Geld oder in Form eines Geschenkgutscheins anlässlich einer Hochzeit oder einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft deines Arbeitnehmers? Dann sollte dieses Geschenk den Betrag von 245 Euro nicht überschreiten.
Im Falle einer Überschreitung des zulässigen Betrags wird nur der Teil, der diesen Betrag übersteigt, unterworfen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Dies ist eine Abweichung im Vergleich zu den anderen Geschenken, bei denen der gesamte Betrag im Falle einer Überschreitung des zulässigen Betrags unterworfen wird.
Vorsicht, wenn die anderen Bedingungen nicht eingehalten werden, wird der gesamte Betrag unterworfen.
Andere Geschenke
Auch anlässlich anderer Ereignisse kannst du in einigen Fällen sozial und steuerlich vorteilhaft eine kleine Aufmerksamkeit schenken. Denk an eine Geburt, Adoption, Dienstalter, ein Jubiläum im Unternehmen, … Kontaktiere deinen Securex Rechtsberater , um zu erfahren, welche steuerlichen und sozialen Grenzen du in deiner Situation beachten solltest.
Strengere Bedingungen für Geschenkgutscheine
Wählst du Geschenkgutscheine? Dann musst du zusätzlich diese Bedingungen einhalten:
- Die Gutscheine dürfen nur eingelöst werden bei Unternehmen, die zuvor eine Vereinbarung mit dem Herausgeber getroffen haben
- Die Gutscheine müssen eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben (maximal ein Jahr)
- Die Gutscheine dürfen nicht in Geld an den Arbeitnehmer zurückgezahlt werden
Wenn nicht alle diese Bedingungen erfüllt sind, wird der gesamte Vorteil als nicht abziehbare Ausgabe betrachtet.
Unser Tipp
Geschenkgutscheine sind sehr interessant, da deine Arbeitnehmer dann selbst wählen können, wofür sie den Betrag ausgeben möchten. Über Securex kannst du einfach Geschenkgutscheine bei den Gesellschaften Edenred, Monizze und Sodexo bestellen. Kontaktiere deinen Kundenberater unter myHR@securex.be für weitere Informationen!
Erwähnung auf der Steuerbescheinigung
Von der Steuer befreite Geschenke muss du nicht auf den Steuerbescheinigungen 281 der Empfänger angeben, da es sich um soziale Vorteile handelt.
Wenn sie hingegen nicht den Befreiungsbedingungen entsprechen, müssen sie auf der Steuerbescheinigung angegeben werden, entweder als Lohn oder als Leistungen, die am Ende des Vertrags gewährt werden.
Lies mehr in unserer Themenreihe ‘Geschenke und Geschenkgutscheine’
Quellen
- Artikel 19, § 2, 14° des königlichen Erlasses vom 28. November 1969
- Administrative Anweisungen der Sozialversicherungsanstalt – Geschenke und Geschenkgutscheine
- Administrative Anweisungen der Sozialversicherungsanstalt – Ausschlüsse aus dem Lohnbegriff
- Rundschreiben 2018/C/125 vom 5. Dezember 2018 über Geschenke in natura, in Geld oder in Form von Gutscheinen