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Denken Sie an Ihre Vorauszahlungen für das 3. Quartal

Die dritte Fälligkeit der Vorauszahlungen für das Jahr 2026 steht bevor. Wenn Sie eine Vorauszahlung leisten möchten, stellen Sie bitte sicher, dass die Zahlung spätestens am 12. Oktober 2026 beim FöD Finanzen eingeht.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Da zwischen dem Zahlungsauftrag und dessen Ausführung einige Arbeitstage vergehen können, wird empfohlen, nicht bis zur letzten Minute mit Ihrer Zahlung zu warten.

Abschaffung der Erhöhung für selbstständige natürliche Personen

Das Gesetz vom 15. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer hat das System der Vorauszahlungen grundlegend geändert.

Ab dem Einkommensjahr 2026 unterliegen selbstständige natürliche Personen und helfende Ehegatten keiner Steuererhöhung mehr, wenn sie keine Vorauszahlungen leisten. Sie sind daher nicht mehr verpflichtet, Anzahlungen zu leisten, um eine Steuerstrafe zu vermeiden.

Mehr Infos: „Ein neues Gesetz ändert die Steuerlandschaft“

Die Möglichkeit einer Steuervergütung bleibt bestehen

Sie behalten jedoch die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten, um von einer Steuervergütung zu profitieren.

Auch selbstständige Anfänger können von dieser Vergütung profitieren, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
Mehr Infos: „Denken Sie an Ihre Vorauszahlungen für das erste Quartal“

Achtung für Geschäftsführer

Die Reform betrifft nicht die Geschäftsleiter. Diese unterliegen weiterhin dem System der Vorauszahlungen und können bei unzureichenden oder ausbleibenden Zahlungen mit einer Steuererhöhung konfrontiert werden.

Sind Sie Geschäftsführer? In diesem Fall muss die dritte vierteljährliche Vorauszahlung spätestens am 12. Oktober 2026 geleistet werden.

Quellen