Wird das SWT vollständig abgeschafft?
Nein, das Arbeitslosigkeitssystem mit Unternehmenszuschuss (SWT) bleibt bestehen für eine sehr begrenzte Kategorie von Arbeitnehmern. Es handelt sich dabei um behinderte Arbeitnehmer, die die Bedingungen aus dem Tarifvertrag Nr. 165 des Nationalen Arbeitsrates (NAR) erfüllen.
Dieser Tarifvertrag, der am 30. Juni 2025 auslief, wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2025 durch den Tarifvertrag Nr. 173 verlängert. Darüber hinaus sieht der königliche Erlass vor, dass alle Tarifverträge, die den Tarifvertrag Nr. 165 unverändert verlängern, ebenfalls unter die Ausnahme fallen.
Nur Arbeitnehmer, die am Ende des Arbeitsvertrags 58 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt auch 35 Jahre Berufserfahrung als Arbeitnehmer nachweisen können, werden weiterhin in Betracht kommen. Darüber hinaus muss dieser Arbeitnehmer auch nachweisen können, dass er oder sie von der Regierung als behindert anerkannt wird. Auch wenn Ihr Arbeitnehmer eine Anerkennung für ernsthafte körperliche Probleme, die durch die Arbeit verursacht wurden, hat, kann er oder sie in Betracht kommen.
In allen anderen Situationen kann kein Anspruch mehr auf das SWT erhoben werden.
Was ist mit anderen Arbeitnehmern im SWT?
Ist Ihr Arbeitnehmer bereits im SWT oder wird er noch ins SWT gehen, weil er noch die Bedingungen der anderen Tarifverträge des NAR erfüllt? Zum Beispiel, weil er 60 Jahre oder älter war und bereits eine lange Laufbahn hatte. Oder erfüllte Ihr Arbeitnehmer vor dem 1. April 2025 die Bedingungen aus Tarifvertrag Nr. 17? Und haben Sie Ihren Arbeitnehmer auch vor diesem Datum entlassen?
In diesem Fall ändert sich nichts. Arbeitnehmer, die alle Bedingungen erfüllten und bereits im SWT sind oder noch ins SWT gehen werden auf Grundlage der alten Regelungen, haben weiterhin Anspruch auf den Unternehmenszuschuss. Und das bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie in Rente gehen.
Außer für behinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit ernsthaften körperlichen Problemen, die durch die Arbeit verursacht wurden, wird es jedoch nicht mehr möglich sein, jetzt noch die anderen Bedingungen zu erfüllen und ins SWT zu gehen.
Was tut Securex für Sie?
Haben Sie noch Fragen zu diesen Neuigkeiten bezüglich des SWT? Dann können Sie sich an Ihren Securex Rechtsberater wenden unter myHR@securex.be.
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