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Das Bundeslernkonto (BLK) wurde auf den 1. Januar 2026 verschoben.

Die Einführung des Federal Learning Account (FLA) wird erneut verschoben und ist nun für den 1. Januar 2026 geplant. Das endgültige Ziel besteht darin, den FLA abzuschaffen und durch ein weniger belastendes Verwaltungssystem zu ersetzen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Bundeslernkonto

Das Bundeslernkonto (BLK) ist das Tool, in dem Sie Schulungen registrieren. Der Starttermin wurde bereits auf den 1. September 2025 verschoben.

Im Regierungsabkommen heißt es: „Wir streichen das Bundeslernkonto und prüfen anschließend ein weniger administrativ belastendes System.“

Wie dieses neue System aussehen wird, ist noch unklar. In der Zwischenzeit wurde das Startdatum erneut verschoben, nun auf 1 Januar 2026.

Das endgültige Ziel bleibt jedoch die Abschaffung des BLK.

Mehr lesen: „Das Bundeslernkonto in 10 Fragen und Antworten“

Was ist mit dem Ausbildungsplan?

Die Abschaffung des BLK hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber, einen Ausbildungsplan zu erstellen. Auch nach der Abschaffung des BLK haben Ihre Mitarbeiter weiterhin das Recht, Schulungen zu absolvieren. Das BLK dient lediglich als Tool zur Registrierung dieser Schulungen und wird ersetzt. Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber, Schulungen anzubieten, bleibt also bestehen. Sie müssen auch weiterhin einen Ausbildungsplan erstellen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Mehr lesen: „Denken Sie an Ihren Ausbildungsplan“

Was ist mit den individuellen Ausbildungsrechten?

Auch die individuellen Ausbildungsrechte bleiben bestehen.
Das individuelle Ausbildungsrecht in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern beträgt 5 Tage, es sei denn, es wurde auf sektoraler Ebene etwas anderes festgelegt.

Allerdings stehen einige Änderungen bevor.
Im Regierungsabkommen steht folgender Passus: „Wir behalten ein individuelles Ausbildungsrecht, füllen dies jedoch mit mehr Flexibilität und teilweiser Kollektivierung aus. In Absprache mit den Sozialpartnern konzentrieren wir uns auf die Mitarbeiter, die dies am dringendsten benötigen, und vermeiden administrative Komplikationen, indem wir unter anderem Flexijobs, Saisonarbeiter und Studenten ausschließen. Aufgebaute Ausbildungsrechte dürfen nicht zu einer Auszahlung in Lohn führen. Informelle Schulungen innerhalb von KMU werden angerechnet. Die bestehenden Ausnahmen und Befreiungen für Unternehmen mit weniger als 10 und 20 Mitarbeitern bleiben erhalten.“

Was tut Securex für Sie?

Wenn Sie noch Fragen zu den Schulungen oder dem BLK haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater unter myHr@securex.be.

Sobald es Neuigkeiten über das neue Registrierungstool gibt, werden Sie diese auf Lex4You lesen können.

 

Quelle