Beitrag von 1,1%
Seit dem 01.01.2013 wird für Arbeitnehmer in der Gastronomie eine zusätzliche Rente vorgesehen. Dafür zahlst du als Arbeitgeber einen Beitrag von 1,1%. Dieser Beitrag wird automatisch eingezogen zusammen mit deinen RSZ-Beiträgen.
Du zahlst diesen Beitrag für alle deine Arbeitnehmer (unabhängig von ihrem Alter), ausgenommen für Gelegenheitsarbeiter (auch als Extras bezeichnet), Flexijobs, Studenten, Zeitarbeiter und Schüler.
Mehr lesen: "Sektorales Pensionsplan für den Gastronomiesektor"
Was ist mit den Arbeitnehmern unter 23 Jahren?
Über die Frage, ob dieser Beitrag auch für Arbeitnehmer unter 23 Jahren gezahlt werden muss, gab es einige Diskussionen. Diese Diskussion wurde nun geklärt.
Aus einer kürzlichen Besprechung zwischen der RSZ und dem Sozialfonds Gastronomie hat sich ergeben, dass eine Erhebung für die unter 23-Jährigen ab dem 1sten Quartal 2019 hätte erfolgen müssen (und dies auf Grundlage des Kollektivvertrags vom 19. Dezember 2018).
Rückwirkender Beitrag
Der Beitrag von 1,1% muss also rückwirkend ab dem 1sten Quartal 2019 auch für unter 23-Jährige gezahlt werden.
Für die nicht verjährten Quartale, beginnend mit dem ersten Quartal 2023, wird dieser Beitrag über eine ändernde DmfA-Anmeldung eingezogen. Die Korrektur für den Zeitraum 2019-2022 wird später erfolgen. Dafür warten wir noch auf Anweisungen von der RSZ.
Was macht Securex für dich?
Securex wird bald die Änderungen in DmfA vornehmen und diese Berechnungen für dich durchführen. Du wirst eine Rechnung für diese zusätzlichen Beiträge erhalten, die an die RSZ geschuldet sind.