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Verpflichtende Ein- und Ausstempelung im Baugewerbe ab 2027

Ab 2027 wird es auf den Baustellen eine strengere Anwesenheitsregistrierung geben. Neben der verpflichtenden Registrierung bei der Ankunft muss künftig auch die Dienstabreise verpflichtend registriert werden. Mit diesen neuen Regeln will die Regierung Sozialdumping bekämpfen und gleichzeitig die Arbeitssicherheit auf den Baustellen verbessern.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?

Noch nicht. In diesem Artikel besprechen wir einen Gesetzesentwurf, dessen vorgeschlagener Text noch mehrere Schritte durchlaufen muss. Solange dieses Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können sich die vorgeschlagenen Maßnahmen noch ändern und haben noch keine rechtliche Wirkung. Über Lex4You halten wir dich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

Worum geht es genau?

Im Bausektor gilt seit April 2014 eine verpflichtende Anwesenheitsregistrierung auf der Baustelle (das sogenannte Check-in-at-Work). Anwesenheitsregistrierung bedeutet, dass festgehalten wird, wer wann auf der Baustelle anwesend ist. Über Checkinatwork müssen alle natürlichen Personen, die Arbeiten an unbeweglichen Gütern auf einer Baustelle ausführen, elektronisch gemeldet werden – und zwar auf allen Baustellen mit Gesamtkosten von mindestens 500.000 Euro (zzgl. MwSt.).

Mit Checkinatwork erfassen Arbeitgeber und Bauunternehmer täglich die Anwesenheit ihrer Arbeitnehmer, Subunternehmer und selbständigen Subunternehmer. Diese Personen können sich auch selbst anmelden, und dies muss immer erfolgen, bevor sie mit der Arbeit beginnen.

Was genau ändert sich?

In einigen Branchen, wie der Reinigungs- und Umzugsbranche, gilt bereits eine verpflichtende IN‑ und OUT‑Registrierung. Diese Verpflichtung wird nun auf Bauarbeiten an unbeweglichen Gütern ausgeweitet. Eine vorherige Registrierung wird verboten, und jede anwesende Person muss sich künftig in Echtzeit selbst zu Beginn und am Ende der Tätigkeit registrieren. Pausen müssen vorerst noch nicht erfasst werden.

Ab 2027 darfst du als Arbeitgeber die Anwesenheit deiner Arbeitnehmer also nicht mehr im Voraus und aus der Ferne registrieren. Die neue erweiterte Registrierung muss in Echtzeit erfolgen, nämlich durch den Arbeitnehmer selbst auf der Baustelle bei jedem Beginn und Ende der Tätigkeit.

Selbständige und Helfer

Handelt es sich um einen Selbständigen oder einen Helfer, wird auch die Unternehmensnummer dieses Selbständigen oder des Unternehmens, dem er hilft, angezeigt.

Was macht Securex für sie?

Wir verfolgen dies weiter für sie. Sobald dies offiziell wird, lesen sie es auf Lex4You. Für zusätzliche Fragen zur Anwesenheitsregistrierung können sie sich an deinen Legal Advisor über MyHr@securex.be wenden.

Quellen

Wat wijzigt er juist?

In sommige sectoren, zoals de schoonmaak en de verhuissector geldt al een verplichte IN‑ en OUT‑registratie. Deze verplichting wordt nu uitgebreid naar bouwwerkzaamheden in onroerende staat. Daarbij wordt vooraf registreren verboden en moet elke aanwezige zich voortaan in real time zelf registreren bij start én einde van de activiteit. Pauzes moeten voorlopig nog niet geregistreerd worden.

Vanaf 2027 kan je als werkgever dus niet langer op voorhand vanop afstand de aanwezigheid van je werknemers registreren. De nieuwe uitgebreide registratie moet in real time gebeuren, met name door de werknemer zelf op de bouwplaatsen op ieder moment van aanvang en einde van de activiteit.

Zelfstandigen en helpers

Gaat het om een zelfstandige of een helper, dan wordt ook het ondernemingsnummer van die zelfstandige of van de onderneming die hij helpt, weergegeven.

Wat doet Securex voor jou?

Wij volgen dit voor jou verder op. Van zodra dit officieel wordt lees je het op Lex4You. Voor bijkomende vragen over de aanwezigheidsregistratie kan je terecht bij je Legal Advisor via MyHr@securex.be.

Quellen