Zahlungsaufschub für Sozialbeiträge
Wer ist betroffen?
- Selbständiger im Hauptberuf
- Mithelfender Ehepartner
- Selbständiger Student, der wie ein hauptberuflicher Selbständiger Beiträge zahlt
- ART. 37, der wie ein hauptberuflicher Selbständiger Beiträge zahlt
- Der Selbständige, der das Rentenalter erreicht hat, aber keine Rente bezieht und wie ein hauptberuflicher Selbständiger zahlt
Betroffene Beiträge
Diese Maßnahmen betreffen ausschließlich die vorläufigen Beiträge des 2. und 3. Quartals 2026.
- Der Beitrag vom 2. Quartal 2026 muss spätestens am 30. Juni 2027 bezahlt werden
- Der Beitrag vom 3. Quartal 2026 muss spätestens am 30. September 2027 bezahlt werden
Die Maßnahme gilt nicht für bereits gezahlte Beiträge.
Wie kann man diese Maßnahme in Anspruch nehmen?
Ein schriftlicher Antrag muss eingereicht werden vor dem:
- 15. Juni 2026 (für einen Zahlungsaufschub vom 2. Quartal 2026 und 3. Quartal 2026)
- 15. September 2026 (für einen Zahlungsaufschub vom 3. Quartal 2026)
Der Antrag kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Wohnsitz der betroffenen Person
- Name und Sitz des Unternehmens
- Unternehmensnummer
- Begründung:
- entweder Nachweise (nicht obligatorisch)
- oder eine klare Erklärung der aufgetretenen Schwierigkeiten (Ehrenerklärung)
Achtung
Ein unbegründeter Antrag berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub!
Hat dies Auswirkungen auf bestimmte Rechte?
Diese Maßnahmen haben keinen Einfluss auf folgende Rechte:
- Anspruch auf Familienleistungen
- Rentenanspruch
- Gesundheitsversorgung und Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Überbrückungsrechts, Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsurlaub und Beihilfe für Pflegender Angehöriger
Hinweis: Die FZR-Prämien sind steuerlich nur absetzbar, wenn die Sozialbeiträge des Jahres tatsächlich und vollständig bezahlt wurden. Ein Zahlungsaufschub verhindert diese Absetzbarkeit.
Folgen bei Nichtzahlung
Wenn die Beiträge bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt werden, verlieren Sie den Vorteil des Aufschubs, d. h. den automatischen Verzicht auf Erhöhungen für den nicht vollständig bezahlten Beitrag. Sie müssen dann die Erhöhungen für die betreffenden Beiträge zahlen, als ob die Maßnahme nie angewendet worden wäre.
Außerdem können bestimmte Leistungen betroffen sein. Wenn Ansprüche auf Grundlage der aufgeschobenen Quartale gewährt wurden, müssen diese möglicherweise zurückgezahlt werden.
Gibt es weitere Möglichkeiten, die Auswirkungen dieser Krise zu mildern?
- Beitragsermäßigung: wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Einkommen aufgrund dieser Krise gesunken ist, können Sie beantragen, dass Ihre Beiträge auf ein niedrigeres Einkommen berechnet werden.
- Zahlungsplan: Ratenzahlung der Sozialbeiträge
- Antrag auf Erlass von Erhöhungen
Mehr erfahren: Sozialbeiträge nicht (pünktlich) gezahlt? Das können Sie jetzt tun | Securex
Beitragsbefreiung
Eine Befreiung von Sozialbeiträgen ist für das 2. und 3. Quartal 2026 möglich.
Wichtig : für das 3. Quartal 2026 kann der Antrag erst ab dem 17.07.2026 eingereicht werden.
Wie?
Der Antrag auf Befreiung muss über dieses vereinfachte Formular eingereicht werden (Link?). Ihre Anfrage muss durch eine klare Erklärung der aufgetretenen Schwierigkeiten begründet werden. Falls Sie Nachweise haben, können Sie diese beifügen, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Sie können dieses Formular per E-Mail oder per Post senden:
E-Mail: Mybusiness@securex.be
Post: SECUREX, Verenigde Natieslaan 9000 Gent
Bemerkungen:
- Ein unbegründeter oder nicht unterzeichneter Antrag berechtigt nicht zur Befreiung!
- Sind Sie ein Starter? Sie können eine Befreiung erst beantragen, nachdem Sie mindestens vier aufeinanderfolgende Quartale beitragspflichtig waren (außer wenn Sie zwischenzeitlich Ihre Tätigkeit eingestellt haben).
- Befreite Quartale werden nicht für den Erwerb von Rentenansprüchen berücksichtigt, können jedoch innerhalb von 5 Jahren nachträglich beglichen werden.
Für einen Antrag auf Befreiung von anderen Quartalen, als die von dieser Maßnahme betroffenen, verwenden Sie bitte das klassische Verfahren: Indépendant à titre principal | Securex (Link zur klassischen Befreiung)
Was macht Securex für Sie?
Möchten Sie gemeinsam prüfen, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie die Sozialversicherungskasse Securex Integrity. Senden Sie eine E-Mail an mybusiness@securex.be und wir helfen Ihnen gerne weiter.