Wie hoch ist der neue Referenz-CO2-Ausstoß ?
Der Referenz-CO2-Ausstoß für das Kalenderjahr 2026 beträgt :
- 70 g/km (statt 71 g/km im Jahr 2025) für Fahrzeuge mit Motor, der mit Benzin, LPG oder Erdgas betrieben wird
- 58 g/km (statt 59 g/km im Jahr 2025) für Fahrzeuge mit Motor, der mit Diesel betrieben wird
Dieser Ausstoß gilt für Vorteile jeglicher Art, die ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden.
Der Vorteil jeglicher Art (ATN) wird 2026 leicht steigen
Der ATN für Dienstwagen wird berechnet, indem diese beiden Elemente multipliziert werden :
- Der Listenpreis des Fahrzeugs (multipliziert mit 6/7)
- Der CO2 -Prozentsatz des Fahrzeugs
Das Alter des Fahrzeugs hat ebenfalls Einfluss auf seinen Listenpreis. Es handelt sich um ein System der progressiven Abwertung.
Der CO2 -Prozentsatz wird durch die Addition von zwei Elementen ermittelt :
- Der Basis-CO2 -Prozentsatz von 5,5 %
- Der CO2 -Ausstoß des Fahrzeugs abzüglich des Referenz-CO2 -Ausstoßes (das Ergebnis wird dann mit 0,1 multipliziert)
Im Jahr 2026 werden die Referenz-CO2 -Emissionen 58 g/km für Diesel-Fahrzeuge und 70 g/km für Benzinfahrzeuge betragen. Dies stellt eine leichte Reduzierung im Vergleich zu 2025 dar, was zu einer minimalen Erhöhung des Vorteils jeglicher Art im Jahr 2026 führt.
Die Berechnungsformel für 2026 zusammengefasst
| Fahrzeugtyp | Berechnungsformel |
| Diesel | [ Listenpreis x Prozentsatz der Abwertung × 6/7 ] × [ 5,5 + ( CO2 Fahrzeug − 58 ) × 0,1 ] / 100 |
| Benzin | [ Listenpreis × Prozentsatz der Abwertung x 6/7 ] × [ 5,5 + ( CO2 Fahrzeug − 70 ) × 0,1 ] / 100 |
Aus der obigen Formel ergibt sich, dass wenn der Referenz-CO2 -Ausstoß sinkt, der Vorteil jeglicher Art für das Fahrzeug steigt.
Zur Info
Was die Elektrofahrzeuge betrifft, ändert sich nichts. Die Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigt nicht die Referenzwerte des CO2, da ein Elektrofahrzeug kein CO2 ausstößt. Daher wird ein Mindestprozentsatz von 4% berücksichtigt.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Peter hat einen Dienstwagen (VW Golf) im Wert von 28 600 Euro, der mit Diesel betrieben wird und den er auch privat nutzen kann. Das Fahrzeug stößt 98 g CO2 pro Kilometer aus.
Im Jahr 2026 wird der Vorteil jeglicher Art auf 194,07 Euro pro Monat* :
= [ 28 600 Euro × 6/7 ] × [ 5,5 + ( 98 g/km – 58 g/km ) × 0,1 ] / 100
Im Jahr 2025, 192,03 Euro pro Monat*:
= [ 28 600 Euro × 6/7 ] × [ 5,5 + ( 98 g/km – 59 g/km ) × 0,1 ] / 100
Das stellt eine Erhöhung von 1 % im Vergleich zu demselben neuen Diesel-Fahrzeug im Jahr 2025 dar.
* In diesem Beispiel wurde der Altersfaktor des Fahrzeugs nicht berücksichtigt.
Kaum Auswirkungen auf den ATN im Jahr 2026
Der Referenz-CO2-Ausstoß entspricht der Durchschnitt der Emissionen neu zugelassener Fahrzeuge des Vorjahres. Da dieser Wert tendenziell sinkt, steigt der Vorteil jeglicher Art (ATN) für Dienstwagen jedes Jahr.
Diese Abnahme des durchschnittlichen Ausstoßes erklärt sich durch die wachsende Beliebtheit von sparsamen und elektrischen Fahrzeugen.
Dennoch wird der Referenz-CO2-Ausstoß im Jahr 2026 kaum sinken. Grund dafür ist : Die Stagnation der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen.
Es scheint tatsächlich, dass der Anteil der neuen Dienstwagen, die elektrisch sind, in diesem Jahr nicht gestiegen ist. Schlimmer noch, er wäre sogar leicht gesunken zwischen dem 1er und dem 2ten Quartal.
Infolgedessen wird Ihr ATN in diesem Jahr kaum betroffen sein.
Was tut Securex für Sie?
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für Ihre Dienstwagen werden wir selbstverständlich diesen neuen Referenz-CO2-Ausstoß ab 2026 berücksichtigen. Für Ihre Mitarbeiter wird der Rückgang des Referenz-CO2-Ausstoßes zu einem höheren steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und somit in den meisten Fällen zu einem leicht niedrigeren Nettolohn.
Sie wünschen weitere Informationen dazu?
Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Rechtsberater über myHR@securex.be in Verbindung zu setzen.
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