Steuerpflichtige, die unter das Pauschalsystem fallen, werden nicht auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Einkünfte besteuert, sondern anhand eines Pauschalbetrags pro Sektor.
Achtung: Diese Regelung entfällt für Einzelhändler ab 2028
Verpassen Sie folgende Fristen nicht
Der letzte Abgabetermin für die Anzeige in der Personensteuer für die pauschalbesteuerten Steuerpflichtigen ist der 15. Januar 2026 und gilt sowohl für die Papierversion als auch für die elektronische Einreichung über Tax-on-web.
Für die Beauftragten der Landwirte (gewöhnliche und spezielle Kulturen) ist ebenfalls keine zusätzliche Frist vorgesehen. Sie haben bis zum 15. Januar 2026 Zeit, um ihre Anzeige einzureichen, sei es auf Papier oder elektronisch über Tax-on-web.
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Quelle