Worum geht es?
Haben Sie im Jahr 2025 zu viel Lohn gezahlt? Oder wurde eine zu hohe oder zu niedrige steuerliche Freistellung berechnet? Falls dies der Fall ist, werden wir auf Ihren Antrag hin Korrekturen bei den Löhnen vornehmen. Wir werden verbesserte Anzeigen für 2025 im Steuervorabzug einreichen. Sowohl die korrigierten Anzeigen als auch die Originalanzeigen erfolgen über Finprof.
Finprof ist eine Anwendung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, mit der Sie Ihre elektronischen Anzeigen im Steuervorabzug einreichen können.
Für das Einkommensjahr 2025 können diese Korrekturen gesetzlich und verwaltungstechnisch noch bis einschließlich 31. August 2026 vorgenommen werden.
Warum die Fristen 15. Mai 2026 und 10. Juli 2026?
Obwohl Finprof am 31. August 2026 geschlossen wird, berücksichtigen wir die Urlaubszeit. Da viele Korrekturen verarbeitet werden müssen und in dieser Zeit weniger Personal anwesend ist, bitten wir Sie, uns die Korrekturen spätestens zu folgenden Terminen mitzuteilen:
- am 15. Mai 2026 für Korrekturen der steuerlichen Freistellungen
- am 10. Juli 2026 für andere Korrekturen
Was passiert nach dem Schließen von Finprof am 31. August 2026?
Nach dem 31. August 2026 bleiben Berichtigungen für 2025 möglich, müssen jedoch wie folgt erfolgen:
- entweder über einen Widerspruch
- oder durch Einreichung einer zusätzlichen oder verbessernden Bescheinigung
Wir erläutern diese beiden Möglichkeiten.
Über einen Widerspruch
Für eine negative Korrektur mit Rückerstattung des Steuervorabzugs müssen Sie einen Widerspruch einlegen.
Solche Korrekturen sollten Sie möglichst vermeiden, da der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen ab dem 31. August von einer Eintragung für natürliche Personen ausgeht. Grundsätzlich ist es daher nicht mehr möglich, eine Rückerstattung des eingetragenen Steuervorabzugs bei der Personensteuer (PB) zu erhalten.
Die Bearbeitung des Widerspruchs kann zudem einige Zeit in Anspruch nehmen.
Außerdem haben Sie keine Garantie, dass der Steuervorabzug zurückerstattet wird, wenn dieser ursprünglich wegen Zahlungsverzug und ohne gültigen Grund eingetragen wurde.
Durch Einreichung einer zusätzlichen oder verbessernden Bescheinigung
Die zweite Möglichkeit besteht darin, eine verbessernde oder zusätzliche Bescheinigung einzureichen.
Möchten Sie den Lohn stornieren, ohne den Betrag des angegebenen Steuervorabzugs zu ändern? Dann müssen Sie eine verbessernde Bescheinigung einreichen.
Möchten Sie einen zusätzlichen Lohn angeben? In diesem Fall müssen Sie, falls eine Vorsteuer geschuldet ist, Strafen und Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung zahlen.
In beiden Fällen wird keine Rechnung über den Steuervorabzug ausgestellt. Das Belegstück ist entweder Ihr Steuerabzug, falls der Widerspruch vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen genehmigt wird, oder Ihre Eintragung im Falle eines zusätzlichen Steuervorabzugs.
Was tut Securex für Sie?
Möchten Sie Korrekturen an den steuerlichen Freistellungen für 2025 vornehmen? Dann senden Sie uns diese bitte spätestens am 15. Mai 2026 per E-Mail an folgende Adresse: myHR@Securex.be
Möchten Sie Korrekturen an den Löhnen für 2025 vornehmen? Dann senden Sie uns diese bitte spätestens am 10. Juli 2026, ebenfalls per E-Mail an folgende Adresse: myHR@Securex.be
Securex kann dann die Löhne und steuerlichen Freistellungen korrigieren und rechtzeitig verbesserte Anzeigen des Steuervorabzugs einreichen.