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Was bedeutet das Übereinkommen für deine Rente?

Die Regierung von Arizona hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Maßnahmen zur Rentenreform angekündigt. Mit dem Osterübereinkommen vom 12. April wurden die ersten Reformen in die Praxis umgesetzt. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick darüber, was dies konkret für Sie und Ihre Arbeitnehmer bedeutet.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?

Nein, noch nicht. In diesem Artikel erörtern wir die Rentenmaßnahmen des föderalen Regierungsabkommens, die im Rahmen des „Osterabkommens“ entwickelt wurden. Diese Maßnahmen werden in ein Programmgesetz aufgenommen, das bald im Parlament eingereicht wird. Nach Genehmigung der Texte im Parlament sind sie endgültig, sobald sie im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, können die vorgeschlagenen Maßnahmen noch geändert werden und haben noch keine rechtliche Gültigkeit.

Rentenbonus wird Bonus-Malus-System

Der Rentenbonus, den die vorherige Regierung eingeführt hat, wird ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Personen, die bereits Ansprüche erworben haben, können diese bis Ende 2025 behalten. Seit dem 1. Juli 2024 konnte man diesen Bonus verdienen, indem man weiterhin arbeitet, während man bereits in (vorzeitiger) Rente sein könnte. In diesem Fall erhält man bis spätestens 31. Dezember 2025 einen Netto-Rentenbonus für maximal 18 Monate.

Lesen Sie unseren Artikel über den Rentenbonus

Stattdessen wird ab 2026 ein Bonus-Malus-System eingeführt. Man erhält einen Bonus, wenn man länger arbeitet als das gesetzliche Rentenalter (derzeit 66 Jahre) und 35 Berufsjahre mit mindestens 156 effektiven Arbeitsleistungen sowie 7020 tatsächlich gearbeiteten Tagen nachweisen kann. Der Bonus beträgt 2% für jedes zusätzliche Jahr bis 2030, 4% bis 2040 und 5% ab 2040. Zeiten des Mutterschaftsurlaubs, der Berufspausen und -reduzierungen aus Pflegegründen sowie des Geburtsurlaubs werden gleichgestellt mit effektiven Arbeitsleistungen.

Ein Malus wird fällig, wenn man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente geht, ohne die erforderlichen Berufsvoraussetzungen zu erfüllen.  Der Malus entspricht den Prozentsätzen des Bonus. Krankheitstage werden bei der Berechnung des Malus als Arbeitstage betrachtet, sodass Krankheit keinen negativen Einfluss auf die Rente hat.

Zusammengefasst

Ab 2026 gibt es also keinen Bonus mehr, wenn man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente geht. Wer in vorzeitige Rente geht, wird hingegen seine Rente mit einem Malus pro Jahr, in dem er in vorzeitige Rente geht (bis zum gesetzlichen Rentenalter), verringert sehen. Man entgeht dem Malus nur, wenn man bereits 35 Berufsjahre mit 156 Tagen effektiven Arbeitsleistungen und 7020 tatsächlich gearbeiteten Tagen nachgewiesen hat.

Vorübergehende begrenzte Indexierung der höchsten Renten

Renten bis 5.182 Euro brutto pro Monat bleiben vollständig indexiert.

Renten über 5.250 Euro brutto pro Monat werden hingegen begrenzt indexiert. Bis 2029 wird es nur eine pauschale Indexierung von brutto 36 Euro geben. Diese Indexierung beschränkt sich also auf die Indexierung der brutto Mindestpension eines Alleinstehenden (2% von 1.809 Euro).

Wer eine brutto Rente zwischen 5.182 und 5.250 Euro pro Monat erhält, bekommt eine teilweise Indexierung.

Zusätzliche Renten: Wijninck-Beitrag und Solidaritätsbeiträge

Wie angekündigt wird der Wijninck-Beitrag steigen. Dies ist ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag für hohe zusätzliche Renten, zusätzlich zum allgemeinen Beitrag von 8,86%.

Den Beitrag müssen Sie nur zahlen, wenn die Summe aus gesetzlicher und zusätzlicher Rente das Höchstpensum von Beamten überschreitet. Diese Grenze beträgt seit dem 1. Februar 2025 99.499,24 Euro brutto pro Jahr. Der Beitrag wird also von 3% auf 12,5% ab dem Beitragsjahr 2026 erhöht. Die vorherige Regierung beschloss zudem, den Beitrag von 3% auf 6% ab 2028 zu erhöhen.

Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2027 ein persönlicher Solidaritätsbeitrag für den Arbeitnehmer von 4% auf den Teil des zusätzlichen Rentenkapitals über 150.000 Euro eingeführt. Dieser Grenzbetrag wird jährlich indexiert, wie die gesetzlichen Renten. Unter diesem Betrag bleibt ein Beitrag zwischen 0% und 2% abhängig von der ausgezahlten Summe fällig.

Welche Rentenmaßnahmen erwarten wir noch?

Im Regierungsabkommen wurden weitere Rentenreformen angekündigt. Dazu gehören unter anderem die gleichgestellten Zeiten, die in die Berechnung der Berufsjahre einfließen oder nicht, die vorzeitige Rente ab 60 Jahren mit 42 Berufsjahren, eine Verschärfung der anderen Voraussetzungen für die vorzeitige Rente sowie die Reform der Hinterbliebenenrente.

Diese Maßnahmen, deren Inkrafttreten für 2027 geplant ist, werden später durch separate Gesetzgebung eingeführt.

Was tut Securex für Sie ?

Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren genau und halten Sie über jede Änderung über Lex4You informiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Jedes Quartal organisieren wir ein Webinar zu sozialen Themen. In diesem Webinar besprechen wir die Neuigkeiten, die Sie auf keinen Fall verpassen sollten. Denken Sie hierbei an die Umsetzung des Regierungsabkommens. Erfahren Sie mehr: Schulung zu sozialen Themen.

Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater bei Securex über myHr@securex.be zu kontaktieren.

Quelle

  • Verschiedene Pressemitteilungen über das Osterabkommen der föderalen Regierung.