Du musst Folgendes berücksichtigen:
- Den NEDC 1.0-Wert, wenn nur ein NEDC-Wert auf dem Konformitätszertifikat angegeben ist.
- Den WLTP-Wert, wenn nur ein WLTP-Wert auf dem Konformitätszertifikat angegeben ist.
- Entweder den NEDC 2.0 oder den WLTP-Wert, wenn beide auf dem Konformitätszertifikat angegeben sind. In diesem Fall hast du die Wahl.
Prinzip
Die CO2-Steuer hängt von den CO2-Emissionen und der Art des Kraftstoffs des Fahrzeugs ab. Dieser Beitrag muss unabhängig von dem möglichen Beitrag des Arbeitnehmers zur Finanzierung oder Nutzung des Fahrzeugs gezahlt werden.
Formel
Die Formel zur Berechnung des monatlichen Betrags des Solidaritätsbeitrags lautet wie folgt:
Solidaritätsbeitrag Benzin = [ ( CO2-Emission × €9 ) − 768 ] ÷ 12
Solidaritätsbeitrag Diesel = [ ( CO2-Emission × €9 ) − 600 ] ÷ 12
Solidaritätsbeitrag LPG = [ ( CO2-Emission × €9 ) − 990 ] ÷ 12
Diese Formel wird jedes Jahr am 1. Januar indexiert. Das Ergebnis der Berechnung muss also noch mit einem bestimmten Indexierungskoeffizienten multipliziert werden.
Für 2026 wird der Indexierungskoeffizient von 1,5948 auf 1,6291 (185,85, dies ist der Gesundheitsindex von September 2025, geteilt durch 114,08, dies ist der Gesundheitsindex von September 2004) angehoben.
Wenn die CO2-Emissionen nicht bekannt sind, wird diese auf 182 für Benzinfahrzeuge und auf 165 für Dieselfahrzeuge festgelegt.
Das bedeutet, dass der Solidaritätsbeitrag für Benzinfahrzeuge ohne bekannte CO2-Emissionen 118,11 Euro pro Monat beträgt. Für Dieselfahrzeuge mit unbekannten CO2-Emissionen beträgt dieser 120,15 Euro pro Monat.
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Kraftstoff |
CO2-Emission |
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Diesel |
Bekannte CO2-Emission: [((CO2-Emission x € 9)-600]/12) x 1,6291 (Betrag mit 4,00 multiplizieren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) Unbekannte CO2-Emission: [((165 x € 9)-600]/12) x 1,6291= 120,15 Euro pro Monat (Betrag mit 4,00 multiplizieren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) |
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Benzin |
Bekannte CO2-Emission: [((CO2-Emission x € 9)-768]/12) x 1,6291 (Betrag mit 4,00 multiplizieren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) Unbekannte CO2-Emission: [((182 x € 9)-768]/12) x 1,6291= 118,11 Euro pro Monat (Betrag mit 4,00 multiplizieren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) |
|
LPG |
Bekannte CO2-Emission: [((CO2-Emission x € 9)-990]/12) x 1,6291 (Betrag mit 4,00 multiplizieren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) |
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Elektrisch (und Fahrzeuge, die ausschließlich mit Wasserstoff fahren) |
33,93 Euro pro Monat (oder 42,34 Euro für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) |
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Mindestbeitrag |
33,93 Euro (oder 42,34 Euro für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 bestellt wurden) |
Du musst Folgendes berücksichtigen:
- Den NEDC 1.0-Wert, wenn nur ein NEDC-Wert auf dem Konformitätszertifikat angegeben ist.
- Den WLTP-Wert, wenn nur ein WLTP-Wert auf dem Konformitätszertifikat angegeben ist.
- Entweder den NEDC 2.0 oder den WLTP-Wert, wenn beide auf dem Konformitätszertifikat angegeben sind. In diesem Fall hast du die Wahl.
Was ist mit den Firmenwagen, die seit dem 1. Juli 2023 bestellt, gemietet oder geleast wurden?
Wenn du den neuen Firmenwagen deines Arbeitnehmers seit dem 1. Juli 2023 bestellt, gemietet oder geleast hast, musst du das Ergebnis der Berechnung noch mit 4,00 multiplizieren.
Beachte, dass die RSZ entscheidet, dass bei einer Verlängerung des Leasings oder einer Kaufoption ab dem 1. Juli 2023 die Erhöhung anwendbar ist. Nur wenn im ursprünglichen Vertrag eine Option für eine Verlängerung oder einen Kauf vorgesehen war, muss die Erhöhung um 4,00 nicht angewendet werden.
Mindestbetrag
Ab dem 1. Januar 2026 darf der Betrag des Solidaritätsbeitrags zudem niemals weniger als 33,93 Euro für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2023 gekauft oder geleast wurden, oder 42,34 Euro für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 gekauft oder geleast wurden, betragen. Der gleiche Mindestbeitrag gilt für elektrische Fahrzeuge.
Muss auf diesen Vorteil Lohnsteuer gezahlt werden?
Wenn du einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellst, den er auch für private Zwecke nutzen darf, entsteht ein steuerpflichtiger Vorteil für deinen Arbeitnehmer. Du musst dann Lohnsteuer auf diesen Vorteil abziehen.