Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Reform der Einkommensteuer führt verschiedene steuerliche Maßnahmen ein, die darauf abzielen, die Kaufkraft zu erhöhen und die finanzielle (steuerliche) Attraktivität von Arbeit und Unternehmertum zu stärken. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Änderungen bei Urheberrechten im IT-Sektor, der Familienbesteuerung, dem Unternehmerabzug und den Vorauszahlungen.
Dieser Artikel gibt eine kurze Erläuterung zu folgenden Maßnahmen:
- Freibetrag und Zuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder/alleinerziehende Eltern
- Abbau des Ehequotienten
- Urheberrechte erneut für IT-Sektor
- Beschränkungen bei der Gewährung von Vorteilen jeglicher Art
- Mindestbezüge bei kleinen Gesellschaften
- Vorauszahlungen
- Unternehmerabzug
Für einen Überblick über die weiteren steuerlichen Maßnahmen.
Mehr lesen: Einkommensteuerreform verändert die Steuerlandschaft | Securex
Freibetrag
Der Freibetrag wird gestaffelt über fünf Jahre erhöht von 10.910 Euro im Einkommensjahr 2026 auf 15.600 Euro (indexierte Beträge) im Einkommensjahr 2030. Dadurch wird ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei gestellt, was zu einem höheren Nettoeinkommen führt.
Diese Maßnahme richtet sich an Personen mit Erwerbseinkommen.
Zuschlag auf den Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder
Die Zuschläge auf den Freibetrag für ein oder zwei unterhaltsberechtigte Kinder werden ab dem Einkommensjahr 2026 über vier Jahre erhöht. Ab dem Einkommensjahr 2029 wird der Zuschlag pro Kind für Familien mit ein oder zwei Kindern vollständig angeglichen.
Die Zuschläge für drei oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder werden hingegen nicht erhöht und bleiben ab dem Einkommensjahr 2026 unverändert.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung das System des Freibetrags modernisieren und Kinder gerechter behandeln, im Einklang mit der heutigen Realität kleinerer, alleinerziehender und neu zusammengesetzter Familien.
Zuschlag auf den Freibetrag für alleinerziehende Eltern
Darüber hinaus wird der zusätzliche Zuschlag auf den Freibetrag für alleinerziehende Eltern ab dem Einkommensjahr 2029 nur noch wirklich alleinerziehenden Eltern gewährt. Tatsächlich zusammenlebende Eltern werden nicht mehr für diese zusätzliche steuerliche Unterstützung berücksichtigt.
Abbau des Ehequotienten
Der Ehequotient wird ab dem Einkommensjahr 2026 schrittweise abgebaut, mit dem Ziel, den Vorteil nach vier Jahren zu halbieren. Diese Maßnahme ist ebenfalls Teil einer Modernisierung der Besteuerung, da es heute mehr Doppelverdiener als Familien mit nur einem Erwerbstätigen gibt.
Der Ehequotient ist eine steuerliche Maßnahme, die darauf abzielt, die Steuerlast für Paare zu verringern, bei denen ein Partner wenig oder kein Erwerbseinkommen hat. Das Verfahren sorgt dafür, dass 30 % des Erwerbseinkommens des verdienenden Partners steuerlich dem Partner mit wenig oder keinem Einkommen zugerechnet werden.
Urheberrechte erneut für IT-Sektor
Das steuerliche Begünstigungsregime für Urheberrechte wird ab dem Einkommensjahr 2026 erneut für Autoren von Computerprogrammen geöffnet, unter Einhaltung strenger Bedingungen.
Mehr lesen: Das Urheberrechtssystem wird ab 2026 für das Fachgebiet Informatik erneut geöffnet | Securex
Beschränkungen bei der Gewährung von Vorteilen jeglicher Art
Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung für Geschäftsführer, deren Bezüge oft teilweise aus Vorteilen jeglicher Art (Auto, Wohnung, Handy usw.) bestehen. Ab dem Einkommensjahr 2026 darf die Summe der pauschal geschätzten Vorteile jeglicher Art nicht mehr als 20 % der gewährten Bezüge betragen.
Weitere Informationen zu den betreffenden Vorteilen und der Sanktion bei Überschreitung der 20%-Grenze finden Sie in unserem gesonderten Nachrichtenartikel.
Mehr lesen: Neue 20-%-Grenze für Sachbezüge | Securex
Mindestbezüge bei kleinen Gesellschaften.
Kleine Gesellschaften genießen unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigeren Tarif (20 %) bei der Körperschaftsteuer. Eine der Voraussetzungen ist, dass dem Geschäftsführer ein Mindestbezug ausgezahlt wird. Dieser erforderliche Mindestbezug steigt ab dem Einkommensjahr 2026 von 45.000 Euro auf etwa 50.000 Euro.
Vorauszahlungen
Selbstständige und mithelfende Ehegatten sind ab dem Einkommensjahr 2026 nicht mehr verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten und riskieren somit keine Steuererhöhung mehr. Wer dennoch Vorauszahlungen leistet, kann eine Steuerermäßigung (Bonifikation) erhalten.
Mehr lesen: Vergessen Sie Ihre Vorauszahlungen für das zweite Quartal nicht | Securex
Unternehmerabzug
Ab dem Einkommensjahr 2027 (Veranlagungsjahr 2028) dürfen Sie einen Teil Ihrer Gewinne und Einkünfte steuerfrei behalten durch den neuen Unternehmerabzug.
Konkret handelt es sich um 10 % Ihrer Gewinne und Einkünfte, mit einem Höchstbetrag von 650 Euro. Diese Obergrenze steigt bis 2029 auf 900 Euro.
Wie kann Securex Ihnen helfen?
Auch für Ihr Einzelunternehmen, ob in Form einer Gesellschaft oder nicht, wird diese Reform Auswirkungen haben.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater zusammen, um die Auswirkungen für Sie, Ihr Unternehmen und/oder Ihre Familie zu prüfen. Wenn dieser Partner von Securex ist, kann er oder sie verschiedene Securex-Berechnungstools nutzen.
Quelle
Gesetz vom 15. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer, Belgisches Staatsblatt 29. Juli 2026