Mit diesen neuen Vorschriften will die Regierung Sozialdumping bekämpfen und gleichzeitig die Sicherheit verbessern.
Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?
Noch nicht. In diesem Artikel besprechen wir einen Gesetzesentwurf, der noch mehrere Schritte durchlaufen muss. Solange dieses Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können die vorgeschlagenen Maßnahmen noch geändert werden und sind noch nicht rechtskräftig. Wir halten Sie über Lex4You über den Fortgang auf dem Laufenden.
Worum geht es genau?
Im Bauwesen ist die verpflichtende Anwesenheitsregistrierung auf der Baustelle (über Checkinatwork) bereits seit April 2014 vorgeschrieben. Bei der Anwesenheitsregistrierung wird erfasst, wer wann auf der Baustelle anwesend ist.
Über Checkinatwork müssen alle natürlichen Personen, die Arbeiten an Immobilien auf einer Baustelle durchführen, elektronisch gemeldet werden; dies gilt für alle Baustellen mit Gesamtkosten von mindestens 500.000 EUR (exkl. Mehrwertsteuer).
Über Checkinatwork registrieren Arbeitgeber und Auftragnehmer täglich die Anwesenheit ihrer Arbeitnehmer, Unterauftragnehmer und selbstständigen Unterauftragnehmer. Diese Personen können sich auch selbst anmelden, und zwar jeweils vor Beginn der Arbeiten.
Weitere Informationen: „Checkinatwork - Soziale Sicherheit“
Was genau ändert sich?
In einigen Sektoren, wie z. B. im der Reinigungs- und Umzugssektor, ist die IN‑ und OUT‑Registrierung bereits verpflichtend. Diese Verpflichtung wird nun auf Bauarbeiten in Immobilien ausgedehnt. Gleichzeitig wird die Registrierung im Voraus verboten und alle Anwesenden müssen sich nun in Echtzeit zu Beginn und am Ende der Tätigkeit selbst registrieren. Pausen müssen vorerst nicht registriert werden.
Ab 2027 können Arbeitgeber also nicht mehr die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Voraus per Fernzugriff registrieren. Die neue erweiterte Registrierung muss in Echtzeit erfolgen, und zwar durch den Arbeitnehmer selbst auf den Baustellen und für jeden Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Tätigkeit.
Selbstständige und Helfer
Handelt es sich um einen Selbständigen oder einen Helfer, wird auch die Unternehmensnummer des Selbstständigen oder des Unternehmens, dem er hilft, angezeigt.
Was leistet Securex für Sie?
Wir werden die Angelegenheit für Sie weiterverfolgen. Sobald dies offiziell wird, erhalten Sie weitere Informationen hierzu auf Lex4You. Wenn Sie weitere Fragen zur Registrierung der Anwesenheiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Legal Advisor unter MyHr@securex.be.