Ab wann ist dies anwendbar?
Die neuen Kontonummern dürfen erst ab 1. Oktober 2025 verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die MwSt-Zahlungen weiterhin auf den bestehenden Bankkonten durchgeführt werden.
Haben Sie versehentlich bereits die neue Kontonummer BE41 6792 0036 4210 verwendet und wurde die Zahlung von Ihrer Bank zurückerstattet?
In diesem Fall müssen Sie die Zahlung erneut auf das Konto BE22 6792 0030 0047 durchführen.
Achtung: Die Zahlung für die Anzeige des Monats April muss erneut vor dem 23. Mai 2025 durchgeführt werden. Sparen Sie Zeit: Nutzen Sie die Instantüberweisung (Instant Payment), diese ist kostenlos und wird sofort ausgeführt.