Ab wann ist dies anwendbar?
In einer früheren Nachricht haben wir angekündigt, dass ab dem 1. Oktober 2025 neue Kontonummern verwendet werden müssen.
Der FöD Finanzen informiert, dass das Datum für den reibungslosen Übergang zur neuen Regelung vom 1. Oktober 2025 verschoben wurde. Ein neues Datum ist derzeit noch nicht bekannt.
Du musst also auch nach dem 1. Oktober 2025 die Zahlung der periodischen Mehrwertsteueranzeigen weiterhin auf das Konto BE22 6792 0030 0047 leisten.