Die dritte vierteljährliche Zahlung für Ihre Vorauszahlungen muss spätestens am 10. Oktober 2025 erfolgen. Da es immer einige Werktage zwischen dem Zahlungsauftrag und dessen Ausführung geben kann, ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, um Ihre Zahlung vorzunehmen.
Leisten Sie keine Vorauszahlungen? In diesem Fall laufen Sie das Risiko, eine Steuererhöhung zahlen zu müssen.
Die neuen Selbstständigen hingegen können von einer Steuerermäßigung (Bonus) profitieren, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
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