Was?
Jedes Unternehmen im Bau- und/oder Reinigungssektor, das der belgischen Körperschaftsteuer oder der Steuer für Gebietsfremde unterliegt, muss seine aktiven Teilhaber bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) registrieren. Die aktiven Teilhaber, die diese Rolle mit der eines Mandatars innerhalb derselben Geselschaft kombinieren, sind ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen.
Diese Registrierungspflicht gilt auch für Einzelunternehmen im Bau- und Reinigungssektor, die einen oder mehrere Gehilfen beschäftigen.
Einige Gehilfen sind von diesem System ausgenommen:
- Gelegentliche Gehilfen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen
- Gehilfen, die als Student Kindergeld erhalten
- Gehilfen vor dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, es sei denn, sie haben vor diesem Datum geheiratet
- Helfende Ehepartner
Ab wann?
Diese neue Verpflichtung trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Registrierung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Das Datum der Beendigung der Tätigkeit muss spätestens 15 Tage nach Beendigung der Tätigkeit mitgeteilt werden.
Bestehende Unternehmen haben bis zum 31.12.2024 Zeit, sich zu registrieren.
Strafen?
Unternehmen, die die Registrierungspflicht nicht (korrekt) erfüllen, droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 500 und 4.000 Euro für jeden festgestellten Verstoß.
Jeder Geschäftsführer oder Verwalter der Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieser Verwaltungsstrafe.
Formalitäten?
Unser Unternehmensschalter steht Ihnen für diese Formalität zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns unter 078/05 90 10 oder per E-Mail an starter@securex.be zu kontaktieren.
Weitere Informationen: News Belgium