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Einbehaltungspflicht im Bau- und Reinigungssektor

Ab dem 1. Januar 2026 sind Sie als Unternehmer im Bau- und Reinigungssektor verpflichtet, zu überprüfen, ob Ihre Lieferanten ausstehende Sozialschulden als Selbständige haben. Erfahren Sie, wie Sie dieser Einbehaltungspflicht nachkommen oder wie Sie eine Einbehaltung auf Ihren Rechnungen vermeiden können.