Was beinhaltet die Verpflichtung zur Einbehaltung?
Wenn ein Auftraggeber oder Bauunternehmer die Rechnung eines Subunternehmers begleicht, muss er prüfen, ob dieser Sozialschulden aufweist. Ist dies der Fall, kann eine Einbehaltung von 15 % auf den Rechnungsbetrag ohne MwSt vorgenommen werden. Dieser Betrag wird direkt an die Verwaltung überwiesen, um die Schulden zu reduzieren.
Ab wann gilt diese Regelung?
Das System wird ab dem 1. Oktober 2026 in Betrieb genommen, wenn die ersten Mahnschreiben versandt werden. Die ersten Einbehaltungen können ab dem 30. Oktober 2026 angewendet werden.
Wie erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Wenn Ihre Sozialschuld die gesetzlich festgelegte Schwelle (€ 2.647 für das Referenzjahr 2026) übersteigt, kann Ihr Unternehmen als Schuldner im System der Einbehaltungspflicht registriert werden. Bevor die Einbehaltung angewendet wird, erhalten Sie vom RSVZ ein Mahnschreiben.
Wie verläuft das Verfahren?
1. Das RSVZ analysiert die Sozialschulden der Unternehmen jeweils am ersten Tag eines Monats.
2. Die betroffenen Unternehmen erhalten eine Warnung.
3. Die Situation wird monatlich, jeweils am letzten Donnerstag des Monats, überprüft.
4. Bleibt die Schuld über der gesetzlichen Schwelle, kann die Einbehaltungspflicht aktiviert wrden.
Was sollten Sie tun, wenn Sie ein Mahnschreiben vom RSVZ erhalten?
Wir empfehlen Ihnen:
• Ihre Situation umgehend bei Ihrer Sozialversicherungskasse zu überprüfen;
• die geschuldeten Beträge so schnell wie möglich zu begleichen;
• Kontakt mit Ihrer Sozialversicherungskasse aufzunehmen, falls Sie Zahlungsmodalitäten vereinbaren möchten.
Achten Sie auf die Zahlungsfristen
Auch wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen zahlen, kann es vorkommen, dass diese Zahlung noch nicht in den Daten erfasst ist, die an das RSVZ übermittelt werden. Daher kann es sein, dass ein Mahnschreiben versandt oder die Einbehaltungspflicht vorübergehend aktiviert wird, obwohl Sie bereits bezahlt haben, die Zahlung jedoch noch nicht registriert ist.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, Zahlungen nicht erst in den letzten Tagen vor dem Fälligkeitsdatum zu leisten.
Wie überprüfen Sie Ihren Status?
Auftraggeber und Bauunternehmer können über die Webseite Check Einbehaltungspflicht prüfen, ob eine Einbehaltung angewendet werden muss.
Ein Unternehmen, das im Bereich «Soziale Sicherheit» rot angezeigt wird, unterliegt der Einbehaltungspflicht.
Unsere Empfehlung
Um Einbehaltungen auf Ihren Rechnungen zu vermeiden und Ihre Liquidität zu schützen, stellen Sie sicher, dass Ihre Sozialakte aktuell ist, und begleichen Sie eventuelle Sozialschulden umgehend. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Sozialversicherungskasse auf, sobald Sie eine Warnung erhalten.
FAQ – Verpflichtung zur Einbehaltung auf der Rechnung
1. Ist mein Unternehmen von dieser neuen Maßnahme betroffen?
Die Einbehaltungspflicht gilt für Unternehmen und Selbstständige, die im Bau- und Reinigungssektor (immobilienbezogene Arbeiten) tätig sind. Sie kann angewendet werden, wenn das Unternehmen Sozialschulden hat, die über der gesetzlich festgelegten Schwelle liegen.
2. Was bedeutet der Erhalt eines Mahnschreibens vom RSVZ?
Dieses Schreiben informiert Sie darüber, dass Ihr Unternehmen aufgrund vom RSVZ festgestellter Sozialschulden Gefahr läuft, der Einbehaltungspflicht unterworfen zu werden. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, Ihre Situation vor einer möglichen Aktivierung der Einbehaltung zu regeln.
3. Was soll ich tun, wenn ich dieses Schreiben erhalte?
Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Sozialversicherungskasse aufzunehmen, um den tatsächlich geschuldeten Betrag und die Regulierungsmöglichkeiten zu klären. Je schneller Sie die Situation regeln, desto geringer ist das Risiko einer Einbehaltung auf Ihren Rechnungen.
4. Wo kann ich überprüfen, ob mein Unternehmen der Einbehaltungspflicht unterliegt?
Sie können die offizielle Webseite Check Einbehaltungspflicht konsultieren. Dort können Sie prüfen, ob eine Einbehaltung auf die Rechnungen Ihres Unternehmens angewendet werden muss.
5. Was bedeutet ein roter Status auf der Webseite?
Ein roter Status im Bereich «Soziale Sicherheit» bedeutet, dass eine Einbehaltung auf die Rechnungen gemäß den geltenden Regeln angewendet werden muss.
6. Wie hoch ist der Betrag der Einbehaltung?
Die Einbehaltung beträgt 15 % des Rechnungsbetrags ohne MwSt im Rahmen von Sozialschulden, die unter das Sozialstatut der selbstständigen Arbeitnehmer fallen.
7. Wird mein Status sofort angepasst, wenn ich heute meine Beiträge zahle?
Nicht unbedingt. Die Zahlungsdaten müssen zunächst vom Fonds registriert und anschließend an das RSVZ übermittelt werden. Es kann daher zu einer administrativen Verzögerung zwischen Ihrer Zahlung und der Aktualisierung Ihrer Situation kommen.
8. Ich habe meine Beiträge bezahlt, aber trotzdem ein Mahnschreiben erhalten. Ist das normal?
Ja, das kann vorkommen, wenn die Zahlung kurz vor dem Berechnungsdatum der Schulden erfolgt ist oder zum Zeitpunkt der Berechnung noch nicht registriert und an das RSVZ übermittelt wurde.
9. Muss ich bis zum letztmöglichen Datum warten, um meine Beiträge zu zahlen?
Es ist ratsam, Zahlungen nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. Eine Zahlung kurz vor dem Fälligkeitsdatum kann nicht in die Berechnung einfließen, die das RSVZ verwendet, was zum Versand eines Mahnschreibens oder zur vorübergehenden Aktivierung der Einbehaltung führen kann.
10. Können die Schulden meiner aktiven oder helfenden Gesellschafter Auswirkungen auf meine Gesellschaft haben?
Ja. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen kann die Gesellschaft gesamtschuldnerisch für die Sozialschulden ihrer aktiven oder helfenden Gesellschafter haften. Diese Schulden können dann in die Beurteilung der Situation des Unternehmens einfließen.
11. Ist die Einbehaltungspflicht endgültig?
Nein. Sobald die berücksichtigten Sozialschulden ausreichend beglichen sind und die Informationen an das RSVZ übermittelt wurden, kann der Status überprüft und die Einbehaltungspflicht aufgehoben werden.
12. An wen kann ich mich für Informationen zu meiner Situation wenden?
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Sozialversicherungskasse. Diese kann Sie über die Details Ihrer eventuellen Schulden und die erforderlichen Schritte zur Regulierung informieren.