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Gleichstellung aufgrund von Krankheit (Arbeitsunfähigkeit)

Um diese Gleichstellung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihnen diese Gleichstellung gewährt wird, behalten Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld, Krankenversicherung und Rente, ohne Beiträge zu zahlen.

Zuletzt aktualisiert am 15 März 2023
Wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit vollständig einstellen müssen, können Sie über Ihre Sozialversicherungskasse einen Antrag auf Gleichstellung aufgrund von Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) stellen.
 
Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, Arbeitsunfähigkeits- und Invaliditätszeiten kostenlos als Erwerbszeiten anrechnen zu lassen. Sie zahlen für diese Zeiten keine Sozialbeiträge an Ihre Sozialversicherungskasse, und die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden ab Beginn der Gleichstellung bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt.
Darüber hinaus sind Sie während dieser Zeiträume weiterhin ordnungsgemäß krankenversichert und behalten sowohl Ihr Recht auf Familienleistungen als auch Ihre Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
 
Zusammenfassung
  • Sie behalten Ihre Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Rente, Familienbeihilfen und Kranken- und Invaliditätsversicherung).
  • Sie sind während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit von der Zahlung von Sozialbeiträgen befreit.
Was sind die Bedingungen?
  • Sie müssen seit mindestens einem Quartal als hauptberuflich Selbstständiger sozialversicherungspflichtig sein.
  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit als Selbstständiger oder Gehilfe vollständig eingestellt haben.
  • Ihre Tätigkeit darf nicht von einem Dritten unter Ihrem Namen ausgeübt werden.
  • Sie müssen für das Quartal, das dem Quartal der Gleichstellung wegen Arbeitsunfähigkeit vorausgeht, mit Ihren Sozialbeiträgen in Ordnung sein.
  • Ihre Arbeitsunfähigkeit muss von Ihrer Krankenkasse anerkannt sein.