Voraussetzungen
Sie müssen:
- mindestens ein Jahr lang den Status eines Selbstständigen gehabt haben,
- Ihre selbstständige Tätigkeit vollständig eingestellt haben,
- Ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Antrag
Ihre Sozialversicherungskasse erhält Ihren Antrag.
Achtung! Der Antrag muss vor Ablauf des zweiten Quartals eingereicht werden, das auf das Quartal folgt, in dem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag noch eingereicht werden, sofern die Verspätung durch besondere Umstände begründet werden kann.
Diese freiwillige Weiterversicherung ist für eine Höchstdauer von zwei Jahren möglich. Dieser Zeitraum kann auf maximal sieben Jahre verlängert werden (also um weitere fünf Jahre), wenn Ihnen diese Verlängerung ermöglicht, das gesetzliche Pensionsalter zu erreichen.