Wer kommt dafür in Frage?
Selbstständige;
der unterstützte Selbstständige, der nicht mehr für die von seinem Helfer geschuldeten Beiträge haften möchte (sogenannte Aufhebung der solidarischen Haftung). Achtung: Dies gilt nur noch für natürliche Personen. Juristische Personen können die Aufhebung nicht mehr beantragen;
die Erben eines verstorbenen Selbstständigen.
💡 Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Ermäßigung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge erhalten können. Dadurch können Ihre Beiträge besser an das für das laufende Jahr erwartete niedrigere Einkommen angepasst werden.
Voraussetzungen
Sie befinden sich in einer schwierigen wirtschaftlichen oder finanziellen Lage, die es Ihnen unmöglich macht, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ein Eingliederungseinkommen oder eine Einkommensgarantie für ältere Menschen beziehen, Opfer einer Naturkatastrophe, eines Brandes oder der Zerstörung Ihres Geschäftes sind oder unter einer Allergie leiden, in einem von einer Krise betroffenen Sektor tätig sind oder mit unvorhergesehenen notwendigen Ausgaben konfrontiert werden, die Sie zur Einstellung Ihrer Tätigkeit zwingen.
Wie reicht man einen Antrag ein?
Verwenden Sie hierzu das Antragsformular zur Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, das Sie uns entweder per Einschreiben zusenden oder gegen Empfangsbestätigung in einer unserer Geschäftsstellen abgeben können.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt auf dieser Seite. Sie können Ihren Antrag auch online über das LISVS-Portal einreichen.