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Zahlungsplan

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen Zahlungsplan zu beantragen. Ein Zahlungsplan (oder Tilgungsplan) kann sich über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstrecken. Welche Bedingungen gelten?

Zuletzt aktualisiert am 10 Januar 2026

Ein Zahlungsplan (oder Tilgungsplan) kann sich über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstrecken, wobei die erste Rate als Anzahlung zu leisten ist. 

Voraussetzungen?

  • Für denselben Zeitraum darf kein Gerichtsverfahren (Vorladung/Zwangsbefehl) anhängig sein.
  • Es darf noch kein aktiver Zahlungsplan bestehen. Wenn Sie Ihrem laufenden Plan weitere Beiträge hinzufügen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
  • Falls ein Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder ein Antrag auf Verzicht auf die Zahlung von Zuschlägen (Erhöhungen) bearbeitet wird, wird dies berücksichtigt.

--> Wird dem Antrag stattgegeben, wird der erlassene Betrag bzw. der Betrag, auf dessen Zahlung verzichtet wurde, zurückerstattet oder von Ihrem Plan abgezogen.

--> Ein solcher Antrag kann auch während der Laufzeit des Zahlungsplans eingereicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zur Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und zum Verzicht auf die Zahlung von Zuschlägen (Erhöhungen).

  • Wenn Sie in den letzten drei Jahren zwei Pläne nicht eingehalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen neuen Plan.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Um Ihren Antrag auf einen Zahlungsplan zu genehmigen, ist eine Anzahlung erforderlich. Diese entspricht der ersten Monatsrate des Plans, der nicht länger als 12 Monate dauern darf.

Sie können die Anzahlung auf unser Konto BE78 3101 1397 5086 überweisen, wobei Sie als Verwendungszweck Ihre Nationalregisternummer + "Anzahlung Zahlungsplan” angeben müssen.

Senden Sie anschließend eine E-Mail mit dem Zahlungsbeleg an die Adresse mybusiness@securex.be. Wir senden Ihnen dann so schnell wie möglich eine Bestätigung Ihres Zahlungsplans zu.