Ein Zahlungsplan (oder Tilgungsplan) kann sich über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstrecken, wobei die erste Rate als Anzahlung zu leisten ist. Davon darf nur in sehr außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden.
Voraussetzungen?
- Für denselben Zeitraum darf kein Gerichtsverfahren (Vorladung/Zwangsbefehl) anhängig sein.
- Es darf noch kein aktiver Zahlungsplan bestehen. Wenn Sie Ihrem laufenden Plan weitere Beiträge hinzufügen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
- Wenn ein Antrag auf Befreiung von der Zahlung von Sozialbeiträgen oder ein Antrag auf Erlass von Erhöhungen bearbeitet wird, wird dies berücksichtigt.
⇢ Wird der Antrag genehmigt, wird der befreite oder erlassene Betrag zurückerstattet oder von Ihrem Plan abgezogen.
⇢ Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Zahlungsplans noch keinen Antrag gestellt haben, ist dies weiterhin möglich.
🔎 Siehe hierzu die Informationen zur Befreiung von der Zahlung von Sozialbeiträgen und zum Verzicht auf die Zahlung von Erhöhungen.
- Wenn Sie in den letzten drei Jahren zwei Pläne nicht eingehalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen neuen Plan.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Um Ihren Antrag auf einen Zahlungsplan zu genehmigen, ist eine Anzahlung erforderlich. Diese entspricht der ersten Monatsrate des Plans, der nicht länger als 12 Monate dauern darf.
Sie können die Anzahlung auf unser Konto BE78 3101 1397 5086 überweisen, wobei Sie als Verwendungszweck Ihre Nationalregisternummer + "Anzahlung Zahlungsplan” angeben müssen.
Senden Sie anschließend eine E-Mail mit dem Zahlungsbeleg an die Adresse mybusiness@securex.be. Wir senden Ihnen dann so schnell wie möglich eine Bestätigung Ihres Zahlungsplans zu.