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Wer gilt als nebenberuflich selbstständig?

Ihre selbstständige Tätigkeit gilt als nebenberuflich, wenn Sie zusätzlich zu dieser Tätigkeit über einen anderen Sozialstatus Sozialversicherungsansprüche erwerben.

Zuletzt aktualisiert am 16 Februar 2022

Ihre selbstständige Tätigkeit wird als Nebentätigkeit ausgeübt, wenn Sie zusätzlich zu dieser Tätigkeit:

  • als Arbeitnehmer beschäftigt sind

Die Anzahl der im Rahmen Ihrer Arbeitnehmertätigkeit oder Zeitarbeit geleisteten Stunden muss mindestens dem Halbzeitkriterium entsprechen, d. h. der Hälfte der monatlichen Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Person im selben Unternehmen oder in derselben Branche.

Beispiel: Sie sind Angestellter in einem Unternehmen und nehmen eine selbstständige Tätigkeit auf. Sie üben beide Tätigkeiten gleichzeitig aus. Das Unternehmen sieht eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden vor. Ihre Arbeitszeit muss mindestens 19 Stunden pro Woche betragen, damit Sie als nebenberuflich Selbstständiger versicherungspflichtig sind, was mindestens 235 Stunden pro Quartal entspricht. Das entspricht einer Norm von 62 Tagen bei einer 38-Stunden-Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche: (38/5) x 62 = 471/2 = 235 Stunden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Halbzeitvertrag abgeschlossen haben, aber unbezahlten Urlaub nehmen, entspricht die Anzahl der geleisteten Stunden nicht mehr der Hälfte der Stunden einer Vollzeitstelle. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in diesem Fall als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft werden.

  • Sie sind Zeitarbeitskraft oder nicht ernannter Lehrer

Die oben genannten Regeln gelten auch für Zeitarbeitskräfte und nicht ernannte Lehrkräfte.

  • Sie sind Beamter

(Staatsbediensteter, halbstaatlicher Bediensteter usw.) oder erwerben Ansprüche in einem anderen Rentensystem, das durch ein Gesetz, eine Provinzverordnung oder die NGBE (SNCB) festgelegt ist

Sie müssen 200 Tage oder 8 Monate pro Jahr arbeiten und die geleistete Arbeitszeit muss mindestens einer halben Monatsstelle entsprechen.

  • Sie sind ernannte (statutarische) Lehrkraft

Sie müssen mindestens 6/10 einer Vollzeitstelle arbeiten. Wenn Sie zwei oder mehr Lehrtätigkeiten ausüben, können diese kumuliert werden, um die gesetzlichen Kriterien für eine Nebenbeschäftigung zu erfüllen.

  • Sie sind arbeitslos oder befinden sich in einer Laufbahnunterbrechung oder Sie erhalten einen Zeitkredit

Wenn Sie als Selbstständiger gleichzeitig ein Ersatzeinkommen beziehen oder Rentenansprüche aus der anderen, nicht mehr ausgeübten beruflichen Tätigkeit aufrechterhalten (Abfindungen, Arbeitslosengeld, Unterbrechungsgeld usw.), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als nebenberuflich Selbstständiger angesehen werden.

  • Sie beziehen Leistungen aus einer Krankenkasse

Zum einen muss Ihre Erwerbsunfähigkeit mindestens 66 % betragen und zum anderen müssen Sie eine Leistung beziehen, die der Rente eines Selbstständigen zum Einzelsatz entspricht.

Hinweis: Es handelt sich um Erwerbsunfähigkeitsleistungen, die der Betroffene im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer bezieht.