Wann wird Ihre Kategorieänderung wirksam?
Bei einem Wechsel von einer Nebenerwerbstätigkeit zu einer Haupttätigkeit tritt die Versicherungspflicht als Haupttätigkeit am ersten Tag des Quartals ein, in dem das Ereignis eintritt.
Beispiel: Sie beenden Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer am 20. Februar 2022: Sie sind ab dem 1. Januar 2022 hauptberuflich versicherungspflichtig.
Bei einem Wechsel von einer hauptberuflichen zu einer nebenberuflichen Tätigkeit beginnt die Versicherungspflicht als nebenberuflicher Selbständiger erst am ersten Tag des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem die neue Tätigkeit aufgenommen wurde.
Beispiel: Sie üben eine Haupttätigkeit aus und nehmen am 20. Februar 2022 zusätzlich eine Tätigkeit als Arbeitnehmer auf: Die Versicherungspflicht als Nebenerwerbstätiger beginnt am 1. April 2022.
Welche Auswirkungen hat ein Wechsel der Kategorie?
Die Sozialbeiträge werden auf der Grundlage der beruflichen Einkünfte des laufenden Jahres berechnet. Solange diese Einkünfte nicht bekannt sind, berechnet die Sozialversicherungskasse die provisorischen Sozialbeiträge auf der Grundlage der indexierten beruflichen Einkünfte von vor drei Jahren.
Möchten Sie mehr über diese „provisorischen“ Sozialbeiträge erfahren? Klicken Sie hier.