Wann müssen Sie Ihre Anzeige einreichen?
Grundsätzlich haben Sie bis zum letzten Tag des siebten Monats, der auf den Abschluss des Geschäftsjahres folgt, Zeit, um Ihre Anzeige einzureichen.
Fällt der letzte Termin zur Einreichung der Anzeige jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.
Für Anzeigen mit Bilanzdaten vom 31. Dezember 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025 wurde der letzte Einreichungstermin auf 30. September 2025 festgelegt.
Die Modelle der Anzeigeformulare für die Körperschafts- und Personensteuer sowie für die Steuer für Nichtansässige/Gesellschaften für das Veranlagungsjahr 2025 (Einkünfte 2024) wurden am 22. April im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Erhalten Sie Ihre Rückzahlung schneller
Wer seine Anzeige spätestens am 29. August 2025 einreicht, kann zudem mit einem Vorteil rechnen. Diese Anzeigen werden vorrangig behandelt. Sie erhalten Ihre Rückzahlung schneller, nämlich spätestens Ende Dezember 2025 (sofern keine Ausnahmen gelten).
Quelle