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Aktuell dürfen Geschäfte bis 21 Uhr geöffnet bleiben, und der verpflichtende wöchentliche Schließtag entfällt.

Der Ministerrat hat am 24. April 2026 im Rahmen der Umsetzung des Regierungsprogramms den Vorschlag der Ministerin für Mittelstand, Selbstständige und KMU, Eléonore Simonet, zur Lockerung der Öffnungszeiten im Einzelhandel erörtert und genehmigt.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was wird sich ändern?

  • Geschäfte dürfen an allen Tagen – und somit nicht mehr nur freitags – bis 21:00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Geschäfte können sich dafür entscheiden, sieben Tage die Woche geöffnet zu bleiben, da der verpflichtende wöchentliche Schließtag entfällt.
  • Es werden klarere Regeln für gemischte Tätigkeiten eingeführt, bei denen nur ein Teil der Tätigkeiten der Gesetzgebung über Öffnungszeiten unterliegt.
  • Außerdem wird klargestellt, auf welche Tätigkeiten diese Regeln nicht anwendbar sind, beispielsweise auf Dienstleistungen.

Ab wann soll dies gelten?

Der genehmigte Vorschlag wird nun dem Parlament vorgelegt und tritt nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Möglicherweise geschieht dies noch vor Beginn der Sommerferien.

Was tut Securex für Sie?

Wir verfolgen die Entwicklung genau und informieren Sie umgehend, sobald uns das Veröffentlichungsdatum und der Zeitpunkt des Inkrafttretens bekannt sind.

Quelle

Änderungen der Öffnungszeiten im Handel, Handwerk und Dienstleistungsbereich – Zweite Lesung | News.belgium