Wann wird eine ärztliche Kontrolle am besten beantragt?
Eine ärztliche Kontrolle kann während der gesamten Zeit der Arbeitsunfähigkeit stattfinden:
Was bedeutet „keine Kontrolle ermöglicht“ seitens eines Arbeitnehmers?
Die unnötige Erschwerung der Umstände, unter denen die ärztliche Kontrolle stattfindet, kann als „keine Kontrolle ermöglicht“ betrachtet werden.
„Kontrolle ermöglichen“ = Adresse des Aufenthaltsorts bekannt geben, Name an der Türklingel und auf dem Briefkasten angeben, Funktion der Klingel überprüfen, nach Abwesenheit oder Unmöglichkeit, die Tür zu öffnen (schlafen, duschen, …) im Briefkasten nachsehen, ob eine Einladung hinterlassen wurde, Kontrolle zulassen (Kontrollarzt Zutritt zu den Wohnräumen gewähren, Tiere aus dem Raum entfernen, Dritte nicht intervenieren lassen, sich untersuchen lassen, sich durch Beantwortung von Fragen, Mitarbeit, Bewahrung von Ruhe kooperativ verhalten, Einblick in die Krankenakte, die sich auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit bezieht, gewähren (ursprüngliches Attest, Medikation, medizinische Berichte, Bilder,…), beim Kontrollarzt am Tag und zur Uhrzeit, die auf dem Einladungsschreiben genannt sind, erscheinen …
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Diagnose des Kontrollarztes nicht akzeptiert und diese anficht?
Die Antrag stellende Partei (in diesem Fall der Arbeitnehmer) muss, u. U. in Absprache mit dem behandelnden Arzt, einen als Schlichter auftretenden Arzt bestimmen, und dies innerhalb von zwei Arbeitstagen (einschließlich Samstag) nach Übergabe der Diagnose des Kontrollarztes an den Arbeitnehmer.
Die Ernennung des als Schlichter auftretenden Arztes kann auf zwei Arten erfolgen:
1. In gemeinsamer Absprache zwischen den beiden Parteien wird ein selbstgewählter Arzt angestellt.
2. Die Antrag stellende Partei wählt einseitig einen Arzt aus einer offiziellen Liste der als Schlichter zugelassenen Ärzte (einzusehen auf der Website des FÖD: http://www.meta.fgov.be/erkenningen).