Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsunfallversicherung

Ein Arbeitnehmer im Ausland ist Opfer eines Arbeitsunfalls. Ist dieser von der Arbeitsunfallversicherung gedeckt?
 

Ja, wenn der Mitarbeiter der belgischen Sozialversicherung unterliegt.
 

  • Bei kurzen ausländischen Arbeitsaufträgen: immer.
  • Bei vorübergehendem Einsatz: Solange der belgische Arbeitsvertrag besteht und die maximale Dauer des vorübergehenden Einsatzes nicht überschritten wird.

Die Versicherungsprämie steigt bei Beschäftigung im Ausland in diesen beiden Fällen:
 

  • Ihr Mitarbeiter hat ein erhöhtes Risiko (gefährliche Arbeit, Kriegsgebiet, langer Auftrag,...)
  • Ihr Mitarbeiter war in Belgien nicht für berufliche Reisen versichert (das ist er im Ausland immer).

Wir raten Ihnen immer eine ergänzende Versicherung Privatleben abzuschließen.
Ihr Mitarbeiter unterliegt nicht mehr der belgischen Sozialversicherung? Dann verfällt auch die Deckung der Arbeitsunfallversicherung. Um die Deckung zu erhalten, schließen Sie am besten eine Kollektivversicherung Berufsunfälle ab.

 

Deckt die Arbeitsunfallversicherung auch Unglücke bei Outdoor- und Teambuildingaktivitäten?


Ja, wenn der Mitarbeiter die moralische Pflicht hat an den Tätigkeiten teilzunehmen und sich das Unglück dort ereignete oder auf dem direkten Weg von oder zur Aktivität. Die eigentliche Situation spielt eine ausschlaggebende Rolle bei der Beurteilung.

Bedeutet die Aktivität ein spezielles zusätzliches Risiko? Dann deckt eine Zusatzprämie die Gefahr.

 

Sind gesetzlich zusammenlebende Partner in der Arbeitsunfallversicherung gedeckt?


Ja, sobald drei Bedingungen erfüllt sind:
 

  • das gesetzliche Zusammenwohnen wurde im Standesamt registriert
  • der Vertrag zum gesetzlichen Zusammenwohnen wurde vom Notar aufgelassen und im Einwohnermeldeamt registriert
  • der Vertrag enthält die Pflicht zur Hilfe auch nach einer eventuellen Trennung

Wenn diese drei Bedingungen nicht erfüllt wurden, hat der überlebende Ehepartner keinen Anspruch auf Auszahlungen der Arbeitsunfallversicherung.

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