Für welche Arbeitnehmer gilt diese Regelung?

Arbeitnehmer, die mit Gesundheitsrisiken zu tun haben, müssen von ihrem Betriebsarzt medizinisch kontrolliert werden. Wir nennen die wichtigsten Arbeitnehmerkategorien. In der Praxis helfen wir Ihnen, die Liste der Risikoposten in Ihrem Unternehmen zu erstellen.

  • Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit bestimmten Risiken ausführen:
    • chemischen, physischen und biologischen Agenzien (wie Lösungsmittel, Lärm, Schwingungen, Hepatitis-Virus) ausgesetzt
    • mit einer ergonomischen oder psychosozialen Belastung (wie wiederholende Aufgaben, Nachtarbeit)
       
  • Arbeitnehmer mit einer Sicherheitsfunktion:
    Jeder Arbeitsplatz, der Folgendes umfasst: 
    • Verwenden von Arbeitsmitteln
    • Arbeiten mit Motorfahrzeugen, Kränen, Rollbrücken, Hebegeräten jeglicher Art
    • Steuern von Maschinen, die gefährliche Anlagen oder Geräte in Betrieb nehmen
    • Tragen von Dienstwaffen

    Soweit diese die Sicherheit und die Gesundheit anderer Arbeitnehmer des Unternehmens oder anderer externer Unternehmen gefährden können.
     
  • Arbeitnehmer, die eine Funktion mit erhöhter Wachsamkeit ausführen und wobei jede Unaufmerksamkeit ein Risiko für Mitarbeiter beinhaltet.
     
  • Arbeitnehmer, die in direkten Kontakt mit nicht verpackten Lebensmitteln kommen.
     
  • Arbeitnehmer, die mindestens vier Stunden pro Tag Bildschirmarbeit verrichten.
     
  • Besondere Arbeitnehmerkategorien: 
    • Jugendliche (Lehrlinge, Ferienarbeiter,…)
    • Schwangere Arbeitnehmerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen

 

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