Wann ist Gesundheitsaufsicht notwendig?

Das Gesetz schreibt verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen bestimmte Arbeitnehmer medizinisch untersucht werden müssen. Securex überprüft die gesetzlichen Verpflichtungen an Ihren Mitarbeitern und lädt sie eventuell zu einer Untersuchung ein.

Untersuchung vor Einstellung

Planen Sie einen Arbeitnehmer für eine Funktion einzustellen, die regelmäßige medizinische Kontrollen erfordert? Dann müssen Sie ihn vorher von unserem Präventionsberater-Betriebsarzt untersuchen lassen.

Die Frist kann auf bis zu 30 Tage nach der Einstellung verlängert werden (außer wenn der Arbeitnehmer für einen kürzeren Zeitraum als 30 Tage eingestellt wird oder wenn er ionisierenden Strahlen ausgesetzt ist).

 

Regelmäßige Untersuchung

Jeder Arbeitnehmer, der in eine der Risikokategorien fällt, muss regelmäßig vom Betriebsarzt untersucht werden. Die Häufigkeit ist im Prinzip jährlich und kann mit zwischenzeitlichen gezielten Untersuchungen ergänzt werden.

Zwei wichtige Ausnahmen dazu: Für das Risiko Bildschirmarbeit erfolgt die Untersuchung alle 5 Jahre für Arbeitnehmer unter 50 Jahren und alle 3 Jahre für Arbeitnehmer über 50 Jahren. Für Arbeitnehmer, deren einziges Risiko der manuelle Umgang mit Lasten ist, findet die Untersuchung alle 3 Jahre bei Personen unter 45 Jahren und einmal jährlich für Personen über 45 Jahren statt.

 

Untersuchung bei Wiederaufnahme der Arbeit

Fiel ein Risikoarbeitnehmer länger als vier Wochen aus? Dann muss er innerhalb von acht Tagen nach der Wiederaufnahme der Arbeit beim Betriebsarzt vorstellig werden. Dieser überprüft, ob er in der Lage ist seine Aufgaben sicher wieder aufzunehmen. Auch Arbeitnehmer, die nicht zu den Risikokategorien gehören, haben Anspruch auf eine solche vorherige Untersuchung bei Arbeitsaufnahme. Aber sie müssen sie dann selbst beantragen.

Ist die Belastung am Arbeitsplatz zu schwer für den Arbeitnehmer? Dann kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen oder sich für eine Versetzung entscheiden.

 

Der Besuch vor Wiederaufnahme der Arbeit

Jeder unterworfene oder nicht unterworfene Arbeitnehmer hat das Recht vor Arbeitsaufnahme nach Arbeitsunfähigkeit von vier Wochen oder länger einen Besuch zum Zweck einer eventuellen Anpassung des Arbeitsplatzes zu bekommen.

Dieser Besuch muss es dem Betriebsarzt ermöglichen, dem Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen (Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen), um die Belastungen dieses Arbeitsplatzes zu senken und die Wiederaufnahme der Arbeit zu fördern.

 

Untersuchung bei Versetzung oder neuer Tätigkeit

Jeder Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz wechselt und neuen Risiken ausgesetzt wird, muss sich vom Betriebsarzt untersuchen lassen.

 

Spontane Konsultation

Jeder Arbeitnehmer, ob er nun der Gesundheitskontrolle unterliegt oder nicht, darf den Betriebsarzt aufsuchen, wenn es sich um Probleme handelt, die mit seiner Berufstätigkeit zu tun haben.

 

Gesundheitsbeurteilung des definitiv arbeitsunfähigen Arbeitnehmers für seine Wiederintegration

Wird ein Arbeitnehmer von seinem behandelnden Arzt definitiv arbeitsunfähig erklärt? Dann darf er das Reintegrationsverfahren beantragen und der Betriebsarzt untersucht, welche Tätigkeiten er noch ausüben kann.

 

Untersuchung für spezifische Arbeitnehmerkategorien

Für diese Arbeitnehmer gibt es auch Pflichtuntersuchungen. Die wichtigste Untersuchung ist die Untersuchung im Rahmen des Mutterschaftsschutzes.

Wenn es spezifische Risiken für schwangere Arbeitnehmerinnen gibt, muss der Arbeitgeber den Betriebsarzt informieren, sobald er selbst informiert wurde.

Nach der medizinischen Untersuchung teilt der Betriebsarzt seine Empfehlungen (Anpassen des Arbeitsplatzes, Versetzung oder Ausgliederung) und seine Entscheidung über die (Un-) Fähigkeit der Arbeitnehmerin ihre Arbeit zu erbringen mit.

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