Wiederintegration und Subventionen nach längerer Arbeitsunfähigkeit

Nach einem Zeitraum von vier Wochen Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitnehmer eine Untersuchung bei Wiederaufnahme der Arbeit durch den Betriebsarzt beantragen. Diese Untersuchung erfolgt in Kombination mit einer Analyse des Arbeitsplatzes und ermöglicht dem Betriebsarzt dem Arbeitgeber Vorschläge zu angepasster Arbeit oder Anpassung des Arbeitsplatzes zu unterbreiten. Das geschieht in Absprache mit Spezialisten, Ergonomen, Psychologen,…

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Schmerzen im unteren Rückenbereich bezahlt der Fonds für Berufskrankheiten (FBz) eine Vergütung für den Arbeitnehmer, für ein Rehabilitationsprogramm, sowie für den Arbeitgeber, für eine Bewertung und Anpassung des Arbeitsplatzes.

Fördermittel zur Wiederaufnahme der Arbeit nach Rückenproblemen

Ein Präventionsprogramm fördert die Wiederaufnahme der Arbeit nach einem Zeitraum mit Schmerzen im unteren Rückenbereich. Medizinische Literatur hat gezeigt, dass solche Programme die Entwicklung chronischer Schmerzen im unteren Rücken abnehmen lassen. Darum bezahlt der Fonds für Berufskrankheiten eine Vergütung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

 

 

 

Fördermittel für die Arbeitnehmer

Diese Fördermittel gelten für die Teilnahme des Kranken an einem ambulanten Rehabilitationsprogramm für den Rücken (RIZIV-Nomenklatur seit 1. August 2004). Das Programm umfasst maximal 36 Sitzungen von jeweils zwei Stunden, die über einen Zeitraum von sechs Monaten verteilt werden. Der Arbeitnehmer kann die Arbeit in Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung wieder aufnehmen, da die Behandlung auch außerhalb der Arbeitszeiten stattfindet. Siehe auch Verfahrensbeschreibung zur Info

 

Fördermittel für die Arbeitgeber

Um günstige Bedingungen für Arbeitsaufnahme zu fördern, bezahlt der Fonds der Berufskrankheiten einen Teil der Kosten für einen ergonomischen Eingriff: Entweder eine ergonomische Analyse des Arbeitsplatzes oder eine an die Arbeitsbedingungen angepasste Schulung.

Bei der ergonomischen Arbeitsplatzanalyse führt der Ergonom eine partizipatorische Aufgabenanalyse der den Rücken belastenden Tätigkeiten am Arbeitsplatz aus. Sie erhalten einen Bericht mit einer Beschreibung der Problempunkte und Verbesserungsvorschläge.

Die Empfehlungen können unterschiedlich sein: praktische Schulung Arbeitstechniken, individuelles Coaching Arbeitsmethoden, eine Änderung der Arbeitsausstattung oder die Anschaffung mechanischer Hilfsmittel, …

Um den Beitrag von 350 Euro zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber nur die nachfolgenden drei Dokumente an den Fonds für Berufskrankheiten schicken und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung des FBZ, die Behandlung anzunehmen (siehe Verfahrensbeschreibung zur Info):

 

  • der Bericht der ergonomischen Intervention
  • die Rechnung der ergonomischen Intervention
  • das Antragsformular auf Rückzahlung

 

Wer hat Anspruch?

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss der Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  1. Im Unternehmen muss der Arbeitnehmer Teil des Lohn erhaltenden, satzungsgemäßen oder Vertragspersonals sein.
  2. Der Arbeitnehmer wird für das Risiko des manuellen Hantierens mit Lasten und/oder mechanischen Schwingungen ärztlich behandelt.
  3. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein, entweder:
    • seit mindestens vier Wochen und nicht länger als drei Monate wegen Schmerzen im unteren Rückenbereich
    • seit mindestens einer Woche und nicht länger als drei Monate und er/sie war bereits arbeitsunfähig wegen Schmerzen im unteren Rückenbereich für einen Zeitraum von mindestens drei Wochen innerhalb des Jahres vor der heutigen Arbeitsunfähigkeit
    • seit mindestens vier Wochen und nicht länger als drei Monate wegen eines chirurgischen Eingriffs im unteren Rückenbereich

 

Verfahren zur Anmeldung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers für das Präventionsprogramm

Der Arbeitnehmer selbst muss unter Begleitung seines behandelnden Arztes und Betriebsarztes den Antrag einreichen. 

 

procedure-prevention-fr

 

  1. Der Arzt (Hausarzt, Spezialist) bestimmt, ob es medizinische Gründe gibt, um nicht am Programm teilzunehmen.
  2. Der Patient vereinbart einen Termin beim Betriebsarzt (über den AG), der überprüft, ob der AN Anspruch hat. Wenn das zutrifft, schickt der Betriebsarzt eine Kopie des Formulars an das FBZ und gibt dem AN das Original zurück.
  3. Der AN wählt ein Rehabilitationszentrum aus der Liste der FBZ, vereinbart einen Termin und nimmt das Formular mit.
  4. Der Spezialist des Rehabilitationszentrums füllt das Formular weiter aus und schickt es an den FBZ.
  5. Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Formulars schickt der FBZ eine Entscheidung an den AN.
  6. Am Ende der Rehabilitation erstellt das Zentrum einen Bericht über den Verlauf und das Ergebnis der Behandlung. Nach Eingang dieses Berichts erstattet der FBZ dem AN die Reisekosten zurück.
  7. Der AN schickt eine Kopie der Rechnung, die er vom Rehabilitationszentrum erhält, an den FBZ, welcher dann die Selbstbeteiligung für das Rehabilitationsbehandlung zurückzahlt.

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