Das Gesetz schreibt drei Verpflichtungen für Unternehmensgründer vor. Wenn Sie diese erfüllen, dürfen Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen.
Nur volljährige Personen dürfen als Selbstständige beginnen. Das gilt für Handels- und Handwerkstätigkeiten.
Die zweite zu erfüllende Verpflichtung ist, dass Sie Belgier sein oder Bürger eines der Mitgliedsstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sein müssen.
Sie sind kein Bürger des EWR? Dann benötigen Sie eine Berufskarte. Diese muss alle fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie weiterhin in Belgien arbeiten möchten.
Sie dürfen nur als Selbstständiger beginnen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Grundkenntnisse der Betriebsführung haben. Sie verfügen nicht über die nötigen Qualifikationen? Dann kann der Nachweis auch erbracht werden von:
In den folgenden Fällen sind Sie vorübergehend oder definitiv von dieser Verpflichtung frei gestellt: