Verpflichtungen für alle Selbstständigen

Das Gesetz schreibt drei Verpflichtungen für Unternehmensgründer vor. Wenn Sie diese erfüllen, dürfen Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen.

Verpflichtung 1: Volljährigkeit

Nur volljährige Personen dürfen als Selbstständige beginnen. Das gilt für Handels- und Handwerkstätigkeiten.

Verpflichtung 2: Belgier oder EWR-Bürger sein oder eine Berufskarte besitzen

Die zweite zu erfüllende Verpflichtung ist, dass Sie Belgier sein oder Bürger eines der Mitgliedsstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sein müssen.

Sie sind kein Bürger des EWR? Dann benötigen Sie eine Berufskarte. Diese muss alle fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie weiterhin in Belgien arbeiten möchten.

Verpflichtung 3: Nachweis der unternehmerischen Fähigkeiten

Sie dürfen nur als Selbstständiger beginnen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Grundkenntnisse der Betriebsführung haben. Sie verfügen nicht über die nötigen Qualifikationen? Dann kann der Nachweis auch erbracht werden von:

  • Ihrem Ehepartner
  • dem Partner, mit dem Sie schon seit sechs Monaten zusammen leben
  • dem selbstständigen Helfer, der Ihr Bluts- oder Verwandter ist
  • einem Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag
  • dem Geschäftsführer, geschäftsführenden Gesellschafter oder Vorstand des Unternehmens

In den folgenden Fällen sind Sie vorübergehend oder definitiv von dieser Verpflichtung frei gestellt:

  • reglementierte Berufe: Ihre Verpflichtungen werden durch die Berufsgruppe oder Branche, zu der Sie gehören, festgelegt. Überprüfen Sie, ob Sie besondere Verpflichtungen erfüllen müssen.
  • Unternehmen, die vor 1. Januar 1999 im Handelsregister eingetragen wurden
  • einige Übernahmefälle
  • große Unternehmen