Sind Sie bei einer Sozialversicherungskasse gemeldet und haben Sie rechtzeitig Ihre Beiträge gezahlt? Dann haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Sozialversicherungsleistungen.
Rente: Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, müssen Sie nicht mehr arbeiten. Da Sie Beiträge für die Sozialversicherung bezahlt haben, haben Sie Recht auf eine monatliche Rente.
Kindergeld: Sobald Sie Kinder haben, erhalten sie eine Zulage aus der Sozialversicherungskasse. Ihre Beiträge gewähren Anspruch auf eine Geburtsprämie oder Adoptionsprämie, monatliches Kindergeld, erhöhtes Kindergeld für behinderte Kinder oder Waisen und Zulagen für Kinder von invaliden Selbstständigen.
Gesundheitsfürsorge: Ihre Krankheitskosten werden zurückgezahlt, Sie erhalten eine Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit ab dem zweiten Monat und Mutterschaftsgeld.
Konkursversicherung: Ist Ihr Konkurs nicht durch Sie verschuldet? Sind Sie noch nie in Konkurs gegangen? Dann erhalten Sie bis zu zwölf Monate lang eine Leistung, um die schwierige Periode zu überbrücken.